Sitzung: 17.06.2014 Rat
Vorlage: 008/2014-2020
Beschluss:
1. Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter
a) Gesellschafterversammlung
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt einstimmig bei 2
Enthaltungen entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in und
Verhinderungsvertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter: Ratsherrn Robert Rissing
Verhinderungsvertreter: Ratsherrn Johannes Tobisch
b) Aufsichtsrat
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig in Ausübung des Vorschlagsrechtes der Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt
Brakel als Mitglied im Aufsichtsrat entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen.
c) Strukturpolitischer Beirat
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt einstimmig bei 1
Enthaltung entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in den
Strukturpolitischen Beirat der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter: Ratsherrn Robert Rissing
d) Beirat für Tourismus
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt einstimmig
entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in den Beirat für Tourismus
der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter: Ratsherrn Ewald Hanisch
2.
Volkshochschul-Zweckverband
Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 113
Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW:
Bürgermeister Hermann Temme
in die
Verbandsversammlung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad
Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim zu bestellen. Verhinderungsvertreter wird der
Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.
Der Rat der Stadt Brakel wählt einstimmig gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 2 Vertreter und Verhinderungsvertreter
in die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsfrau Ursula Grewe Ratsherrn
Thomas Groppe
Ratsherr Frederik Anke Ratsherrn
Tobias Gadzinski
3. Kulturring Brakel
e.V.
Der Rat der Stadt Brakel wählt einstimmig gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. §
50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang
folgende 2 Vertreter/innen und Verhinderungsvertreter/innen in den Beirat des
Kulturringes Brakel e.V.:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder
Ratsherr Uwe Oeynhausen Ratsherrn Meinolf
Schulte
Ratsherrn Manfred Hartmann Ratsfrau Elisabeth
Beineke
4. Sparkasse Höxter
Seitens der Fraktionen werden
folgende Vorschläge vorgetragen:
1. Bürgermeister/RH Simon auf Vorschlag der CDU-Fraktion
2. Bürgermeister/RH Kruse auf Vorschlag der SPD-Fraktion
3. Bürgermeister/RH Hartmann auf
Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt mehrheitlich bei 22
Ja-Stimmen gem. § 15 KgemarbG NRW i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW folgende zwei
Vertreter/innen der Stadt Brakel für die Wahl in den Verwaltungsrat des
Sparkassenzweckverbandes vorzuschlagen:
1.) Bürgermeister Temme
2.) Ratsherrn Dirk Simon
5. Städte- u.
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
a) Der Rat der Stadt Brakel beschließt
entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs.
2 GO NRW
Bürgermeister
Hermann Temme
in
die Mitgliederversammlung des Städte- u. Gemeindebundes NW zu
bestellen. Als
Verhinderungsvertreter wird der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bestimmt.
b) Der Rat der Stadt Brakel wählt einstimmig gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. §
50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang
folgende 3 Vertreter und Verhinderungsvertreter in die Mitgliederversammlung
des Städte- u. Gemeindebundes NRW:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder
Ratsherrn
Michael Wulff Ratsherrn
Ulrich Disse
Ratsherrn
Tobias Gadzinski Ratsherrn
Ewald Hanisch
Ratsherrn
Rüdiger Hahn Ratsfrau
Elisabeth Beineke
6. Nahverkehrsverbund
Paderborn/Höxter
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt einstimmig
entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in und Verhinderungsvertreter/in
in den Beirat des Nahverkehrsverbundes Paderborn/Höxter zu bestellen:
Vertreter: Ratsherrn Michael Wulff
Verhinderungsvertreter: Ratsherrn
Rüdiger Hahn
7. Einigungsstelle
gem. § 67 LPVG NRW
Der Rat der Stadt Brakel
fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Als Vertreter der
Arbeitgeberseite werden neben dem Bürgermeister, dem Allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters und dem Leiter der Abteilung Organisation vom Rat der Stadt
Brakel für die neue Wahlperiode folgende Ratsmitglieder benannt:
Beisitzer der
Arbeitgeberseite:
1. Bürgermeister,
2. Allgemeiner
Vertreter des Bürgermeisters,
3. Leiter der
Abteilung Organisation,
4. Ratsherrn Ulrich Disse
5. Ratsherrn Joachim
Holtemeyer
6. Ratsherrn Meinolf Schulte
8. Regionalbeirat
Westfalen Weser Energie
Der Rat der Stadt
Brakel beschließt, dass Herr Bürgermeister Hermann Temme zum kommunalen
Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung und der
Kommanditisten-Versammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG
bestellt wird.
Der Rat der Stadt Brakel
bestellt einstimmig entsprechend §
113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW für die laufende Kommunalwahlperiode
Herrn Peter Frischemeier, Allg. Vertreter als 1. Verhinderungsvertreter
und
Ratsherrn Dirk Multhaupt als 2. Verhinderungsvertreter
der Stadt Brakel in die
Gesellschafterversammlung und die Kommanditisten-Versammlung der Westfalen
Weser Energie GmbH & Co. KG.
9. Projektentwicklungsgesellschaft
Windenergie Kreis Höxter mbH
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:
In die Gesellschafterversammlung der
Projektentwicklungsgesellschaft Windenergie Kreis Höxter mbH werden folgende
Vertreter entsandt:
1. Bürgermeister Hermann Temme
2. Ratsherrn Raimund Giefers
3. Stadtoberinspektor Dominik
Schlenhardt
Der Rat der Stadt Brakel stimmt über die Bestellung von Vertretern in Organen, Ausschüssen und Beiräten wie folgt ab: