Beschluss:

Aschebeisetzung ohne Urne, namenlose Urnen- bzw. Reihengrabbestattung. Bei der nächsten Änderung der Friedhofssatzung soll dies entsprechend berücksichtigt werden. Für diesen Beschluss stimmen alle neun BZA-Mitglieder mit „Ja“.


Herr Gerdes erklärt den Mitgliedern des BZA und den anwesenden Bürgern die Friedhofssatzung. Es ist ein nahezu kostendeckender Gebührenhaushalt vorgegeben, d. h. 90% der entstehenden Kosten werden umgelegt. Auch wenn z. Zt. kein aktueller Handlungsbedarf besteht, soll bei der nächsten Friedhofssatzung eine Änderung erfolgen.