Der Vorsitzende verliest das Antragsschreiben der Schützengesellschaft vom 25.02.2014 und unterbricht die Sitzung –mit Zustimmung der Ausschussmitglieder - zwecks Informationsaustausch mit dem anwesenden Oberst der Schützengesellschaft, Herrn Karl Breker.

 

Karl Breker erläutert noch einmal die Beweggründe der Schützengesellschaft.

Heinz Groppe gibt zu Bedenken, dass die Rasenfläche z.Z. eine wirksame Barriere sei, die verhindert, dass Kinder vom Hallenvorplatz direkt auf die Landwehrstraße laufen.

Gerd Frewer erläutert, dass nach seinem Kenntnistand der Grünstreifen bei der Planung der K 39 bewusst angelegt worden sei und eine Umwidmung der Fläche sehr schwierig sei

 

Der Vorsitzende sowie auch Ralf Heinemeier geben zu bedenken, dass bei einem gepflasterten Übergang von der Landwehrstrasse zur Halle ein Parkverbot für diesen Bereich der Landwehrstraße notwendig sei.

Auch Resi Dauber betont, dass das Wohl der Kinder von entscheidender Bedeutung sei, und auf die Parkplätze an der Landwehrstraße nicht verzichtet werden könne.

Herr Blume gibt zu bedenken, dass z.B. das Entfernen von Zigarettenkippen von einer Rasenfläche (mittels Rasenmäher) leichter sei, als ein Absammeln von einer Pflasterfläche.

 

Beschluss: Die Ablehnung des Antrages der Schützengesellschaft erfolgt einstimmig.