Der Wahlleiter verpflichtet die bisher noch nicht verpflichteten Mitglieder des Wahlausschusses, die Ratsherren St. Frese und H. Menke, zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

 

Über den Vollzug der Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.