Beschluss:

 

Der Wahlausschuss beschließt einstimmig, dass bezüglich der Schreibweisen/ Angaben der Vornamen bei den Wahlbewerbern, die seitens des Wahlamtes vorgeschlagene Variante genommen werden soll. Die genauen Bezeichnungen sind der als Anlage 1 beigefügten separaten Niederschrift zu entnehmen.


Über die Prüfung und die Entscheidung der Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge ist gem. § 26 Abs. 8 Kommunalwahlordnung (KWahlO) eine separate Niederschrift zu fertigen. Diese ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Anfrage des Ratsherrn Kruse an die Vertrauensperson des Wahlvorschlages „Liste Zukunft“, ob die Ausführungen des stellv. Wahlleiters richtig sind, dass für den Wahlbezirk 16 kein Direktkandidat antritt, wird von Herrn Heilemann bejaht.