Herr Münstermann gibt bekannt, dass am 16.03.2013 das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten ist. Durch diese Änderung wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW ersatzlos gestrichen (ehem. Dichtheitsprüfung) und in § 61 Abs. 2 LWG NRW eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung geschaffen, welche die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen neu regelt. Diese Rechtsverordnung (Verordnung zur Selbstüberwachung von für Abwasserleitungen – SüwVO Abw) wurde am 17.10.2013 vom Landtag NRW endgültig beschlossen und ist am 09.11.2013 in Kraft getreten.

Weitere Einzelheiten und die weitere Vorgehensweise (anstehende Satzungsänderung und so weiter) ist der als Anlage 1 beigefügten Ausarbeitung „Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen“ zu entnehme, die unter anderem auch in die Hompage www.brakel.de/abwasserwerk eingestellt wird.

Diese Unterlage wird durch zwei als Anlage 2 beigefügte Pläne ergänzt.