Sitzung: 20.03.2014 Betriebsausschuss
Herr Münstermann gibt bekannt, dass am 16.03.2013 das geänderte
Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten ist. Durch diese Änderung wurde
insbesondere der § 61 a LWG NRW
ersatzlos gestrichen (ehem. Dichtheitsprüfung) und in § 61 Abs. 2 LWG NRW
eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung geschaffen, welche die Einzelheiten zur Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen neu regelt. Diese
Rechtsverordnung (Verordnung zur Selbstüberwachung von für Abwasserleitungen –
SüwVO Abw) wurde am 17.10.2013 vom Landtag NRW endgültig beschlossen und ist am
09.11.2013 in Kraft getreten.
Weitere Einzelheiten und die weitere Vorgehensweise
(anstehende Satzungsänderung und so weiter) ist der als Anlage 1 beigefügten
Ausarbeitung „Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen“ zu
entnehme, die unter anderem auch in die Hompage www.brakel.de/abwasserwerk
eingestellt wird.
Diese Unterlage wird durch zwei als Anlage 2 beigefügte Pläne ergänzt.