Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat zu beschließen, die Vergabedienstanweisung bei allen öffentlichen Aufträgen, deren geschätzte Auftragswerte die EU-Schwellenwerte ohne Umsatzsteuer nicht erreichen, mit sofortiger Wirkung anzuwenden.

Gleichzeitig tritt die Vergaberichtlinie v. 01.03.2003 in der aktuellen Fassung außer Kraft.


Bürgermeister Temme erteilt das Wort an StA Düsenberg der den Sachverhalt lt. Vorlage nochmals darstellt. Er teilt mit, dass durch gravierende Veränderungen der vergaberechtlichen Bestimmungen eine neue Vergabedienstanweisung erforderlich sei. Die GPA des Landes NRW habe eine Mustervergabedienstanweisung erstellt, diese bilde die Grundlage für die Ausfertigung der Stadt Brakel.

StA Düsenberg informiert darüber, dass wesentliche Änderungen die Anhebung des Richtwertes bei freihändigen Vergaben und bei beschränkten Ausschreibungen ergeben hätten.