Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die der Vorlage beigefügte Vergabedienstanweisung bei allen öffentlichen Aufträgen, deren geschätzte Auftragswerte die EU-Schwellenwerte ohne Umsatzsteuer nicht erreichen, mit sofortiger Wirkung anzuwenden.
Gleichzeitig tritt die Vergaberichtlinie v. 01.03.2003 in der aktuellen Fassung außer Kraft.
Bürgermeister Temme berichtet, dass der Punkt im Haupt- und Finanzausschuss zuvor beraten wurde.