Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 6

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2014 zuzustimmen.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 20.03.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit                                                                         

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                24.517.160,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                           25.615.852,93 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                               24.314.829,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                         25.018.204,93 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               2.671.471,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               3.922.422,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                 376.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                              1.098.692,93 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                        2.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                     240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                     413 v.H.

2.    Gewerbesteuer auf                                                                      411 v.H.

 

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept entfällt.

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.     wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.     bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.     bei der Umschuldung von Krediten,

3.     bei inneren Verrechnungen,

4.     wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.     wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

6.     über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.

 


Bürgermeister Temme berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in der zum Haushaltsplanentwurf 2014 durch Anträge der Fraktionen einige Modifikationen getätigt wurden. Bürgermeister Temme weist auf die Tischvorlage hin. Sodann erteilt er das Wort an die Fraktionssprecher, zum Vortrag ihrer Haushaltsreden.

 

CDU-Fraktion

 

Ratsherr Lohre geht in seiner letzten Haushaltsrede, die er nach 45 Jahren Ratszugehörigkeit hält, darauf ein, dass in den vergangenen 5 Jahren der Legislaturperiode kein ausgeglichener Haushalt erreicht werden konnte. Die Ausgleichsrücklage sei um rund die Hälfte, auf derzeit ca. 4 Mio. € geschrumpft. Wenn man den Vorausberechnungen glauben schenken könne, sei erst im Jahr 2017 oder 2018 wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt zu rechnen, trägt Ratsherr Lohre vor.

Die verschobene Übernahme der Eingliederungshilfen durch den Bund belaste den Kreis Höxter mit rund 7 Mio. €, für Brakel seien dies somit voraussichtlich weitere 0,7 Mio. € bis 1 Mio. € zusätzlich anfallende Zahlungen, so Ratsherr Lohre. Die CDU-Fraktion stimme des Haushalt 2014 zu, informiert Ratsherr Lohre.

 

Die Haushaltsrede ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

SPD-Fraktion

 

Ratsherr Aßmann gibt zu Beginn der Haushaltsrede bekannt, dass die Fraktion den Haushalt 2014 ablehne.

Als Gründe gibt er u. a. an, dass die derzeit vielen Großprojekte ins Auge fallen würden. Bei mittelfristiger Finanzplanung der nächsten drei Jahre würden über 10 Mio. € erreicht, wobei das Haus Gaentzsch noch ausgeklammert sei. Dies und der behindertengerechte Ausbau der „Alte Waage“ sei mit 1,7 Mio. € veranschlagt, argumentiert Ratsherr Aßmann die ablehnende Entscheidung der Fraktion.

 

Die Haushaltrede ist als Anlage 2 beigefügt.  

 

 

UWG/CWG-Fraktion

 

„Der Haushalt 2014 präsentiert sich als geeignetes Rüstzeug für das Jahr 2014“ hebt Ratsherr Tobisch zu Beginn seiner Haushaltsrede hervor.

Der Fraktion sei bewusst, dass in diesem Jahr und in den kommenden Jahren ein großes Investitionsprogramm anstehe und führt hier u. a. den Neubau der Mensa für die Gesamtschule, die Neugestaltung der Innenstadt und den Ausbau des Projektes „Bökendorfer Grund“ auf. Dieses sei nur mit einem ordentlichen Griff in die Rücklagen zu schultern, argumentiert Ratsherr Tobisch. Als große Aufgabe sei die Umsetzung der Ziele der Inklusion zu sehen, nicht nur finanziell, auch werde sie die Schullandschaft verändern.

 

Die Fraktion werde dem Haushalt 2014 zustimmen, erklärt Ratsherr Tobisch abschließend.

 

Die Haushaltsrede ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

Liste Zukunft

 

Anmerkung: Bis zum Fertigstellung des Niederschrift lag die Haushaltsrede der Liste Zukunft noch nicht vor.

 

 

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

Ratsherr Schulte geht in seiner Haushaltrede ebenfalls auf die anstehenden Großprojekte ein. Dennoch, betont er, habe der Rat der Stadt Brakel sparsam gewirtschaftet: „Keine Nettoneuverschuldung seit 1997 – versprochen gehalten“, so Ratsherr Schulte auf.

Zu Thema Stadt- und Dorfentwicklung regt er ein Treffen aller Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger der Bezirksausschüsse an, zur Sensibilisierung lang- und mittelfristiger Planung und Versuch, einen Konsens herzustellen.

 

Die Haushaltsrede ist als Anlage 4 beigefügt.

 

 

FDP-Fraktion

 

Ratsherr M. Hartmann erklärt, es nach der Umstellung auf NKF für wichtig zu halten, dass den Ratsmitgliedern die Möglichkeit einer besseren zielorientierten Verwaltungssteuerung gegeben werde. „Ein Haushalt soll uns nicht nur sagen, wieviel Geld wir haben, bekommen und wieviel Geld wir ausgeben und wie sich unser Vermögen entwickelt.“ Ratsherr M. Hartmann sieht den Haushalt, wie er in der Form vorgelegt wurde, als dazu noch nicht geeignet an und erwartet für die kommenden Haushalte einen großen Schritt nach vorn.

Zur getätigten Aussage des Bürgermeisters „keine Nettoneuverschuldung“ zuzulassen, habe sich die FDP-Fraktion etwas mehr Mut gewünscht und aus diesem Grund den Antrag auf Abbau von Schulden mit dem Ziel schuldenfreie Stadt Brakel bis spätestens ab 2020, erklärt Ratsherr M. Hartmann.

 

Die Haushaltrede ist als Anlage 5 beigefügt.