Beschluss:

 

Der Ausschuss unterstützt den Antrag einstimmig.


Der Vorsitzende erläutert die Notwendigkeit der „Zapfstelle“. Er stellt dar, dass die Verlegung des Wasserrohres im Rahmen der Wegebefestigung zu 4.2.1. erfolgen sollte (Kostenersparnis). Die Zapfstelle könnte in Eigenleistung erstellt werden.