Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 8, Enthaltungen: 8

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen, 8

Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen auf Empfehlung des

Rechnungsprüfungsausschusses:

 

a)       die Feststellung der Jahresabschlusses 2009 vom 13.01.2014

b)       die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von 391.442,02 € aus der Ausgleichs-rücklage und

c)        die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die vollinhaltliche Übernahme des eingeschränkten Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss zu Kenntnis und beschließt gem. § 96 GO NRW wie folgt:

 

a)       Der Jahresabschluss 2009 vom 13.01.2014 wird festgestellt.

b)       Der Jahresfehlbetrag von 391.442,02 € wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen.

c)        Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.


Bürgermeister Temme erteilt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Alexander Rode zum Bericht der Vorberatungen über die Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse der Stadt Brakel der Jahre 2009 und 2010 im Rechnungsprüfungsausschuss und der dortigen Nichtentlastung des Bürgermeisters aufgrund des eingeschränkten Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers.  

 

Vorab erklärt Ratsherr Rode, dass auf Antrag des Ratsherrn Aßmann ein Vorschlag auf Änderung der Hauptsatzung zur Genehmigung von Rechtsgeschäften mit leitenden Mitarbeitern der Verwaltung und Ratsmitglieder erarbeitet werde.

 

Ratsherr Rode erklärt weiter, dass die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 den gesetzlichen Vorschriften entsprächen. Der eingeschränkte Prüfungsvermerk sich lediglich auf die angewandte Software beziehe.

 

Auch Ratsherr Lohre erklärt, dass zu dem Hinweis „eingeschränkt“ nichts mehr einzuwenden sei. Dies sei ein Vorwurf an den Softwarehersteller und nicht an die Buchführung der Verwaltung. Die Frage der Haftung sei geklärt, die Bedenken an die Verwaltung hinsichtlich der Jahresabschlüsse seitens der CDU-Fraktion ausgeräumt.

 

Ratsherr Aßmann führt aus, einen Versagungsvermerk aufgrund Prüfungshemmnissen zu erteilen, durch nicht behebbare Mängel in der Buchführung. Ratsherr Aßmann erklärt, mehrfach auf das Problem des Softwareanbieters hingewiesen zu haben, dass die Buchführungssoftwäre s. E. nicht ordnungsgemäßer Buchführung entspräche. Die SPD-Fraktion werde aus diesem Grund der Entlastung des Bürgermeisters nicht zustimmen.

 

Ratsherr Schulte erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass diese seitens der Verwaltung keinen Fehler feststellen könnten. Sie werden sich der Abstimmung jedoch enthalten.

 

Ratsherr Rottländer erklärt, dass er der Entlastung nicht zustimmen werde, die Fraktion aber frei entscheiden könne. Der Beschlussvorschlag sei mit einer vorbehaltlosen Entlastung verbunden, das Problem hierbei sei aber, dass der Software dass entsprechende Testat fehle und hinterfragt, seit wann der Verwaltung dies bekannt sei.

 

Ratsherr M. Hartmann stimmt den Äußerungen des Ratsherrn Schulte.

 

Ratsherr Rissing erklärt ebenfalls, dass gegen die Buchführung der Verwaltung nichts einzuwenden sei, jedoch aufgrund des fehlenden Testats er sich enthalten werde. Innerhalb der UWG/CWG-Fraktion könne frei entschieden werden.