Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss der Stadt Brakel lehnt den Entwurf eines Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 25.06.2013 gemäß folgender Kritikpunkte
bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich ab und schließt sich der umfassenden und dezidierten Stellungnahme des
Kreises Höxter als verwaltungsinternes Papier gemäß Anlage (zur Vorlage) an:
Einschätzung und Kritikpunkte
Die Verwaltung sieht das Gesetzeswerk als unausgewogene
und falsch gewichtete Fortschreibung bzw. Anpassung (Neuausrichtung) der raumordnungsrechtlichen
Leitlinien für das Land NRW insb. mit ihren Ausführungen zur Sicherung und
Entwicklung beispielsweise von
Siedlungsflächen.
Der
kreisangehörige Raum hat seit dem LEP von 1995 enorm an Bedeutung für die
industrielle Produktion in NRW gegenüber den Großstädten gewonnen. Dementsprechend
sind auch die Schwerpunkte des jetzigen LEP-Entwurfs dieser
wirtschaftsstrukturellen Ausprägung anzupassen und nicht etwa der ländliche
Raum als Umland zu betrachten, in dem vor allem ehrgeizige Flächensparziele
verwirklicht werden können.
Die sehr
starke Gewichtung im vorliegenden Entwurf der Bereiche Klimaschutz sowie
Umwelt- und Naturschutz und damit der Prämisse des Flächensparens und des
Vorrangs der Innen- vor Außenentwicklung ist grundsätzlich nachvollziehbar,
denn Freiraum ist eine endliche Ressource.
Jedoch können
Flächenausweisungen nicht nur an Brachflächen orientiert werden, die sich aus
Gründen wie Vorbelastungen oder Nachbarschaftskonflikten oftmals nicht
nachnutzen lassen. Neuausweisungen müssen daher wie bislang möglich bleiben,
zumal grundsätzlich davon ausgegangen werden sollte, dass keine Kommune eine
unmaßstäbliche Vorsorgeplanung zu Lasten des Freiraums betreibt.
Insofern
führt das Ziel des Flächensparens als Maßgabe für ein Planwerk, das der
gesamten Entwicklung eines Landes Rechnung tragen soll, unter Umständen dazu,
dass nicht mehr bedarfsgerecht geplant werden kann. Andererseits jedoch wird
Flächenverbrauch im geltenden System des kommunalen Finanzausgleichs zumindest
in Kauf genommen, da das hieraus resultierende Bestreben der Kommunen nach
möglichst vielen Gewerbetreibenden und Einwohnern ein entsprechendes Flächenangebot
nach sich zieht.
Hierzu ist
abschließend vor einem aus dem allgemein gehaltenen Bekenntnis dieses Entwurfs
noch zu entwickelnden vereinheitlichten, mathematisierten und damit zu
schematischen Ausweisungsschlüssel über hochgerechnete Prognosen und
Flächenkennziffern zu warnen, der letztendlich am Bedarf - bislang stets in
enger Absprache mit der Bezirksregierung über das als gut empfundene
Hilfsmittel der sog. Realnutzungskartierung hinreichend genau abgeschätzt -
vorbeizielt.
Des Weiteren
bezieht der LEP-Entwurf den sog. Klimaschutzplan nach Maßgabe des
nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetz ein, ohne dass dieser besteht. Dies
scheint rechtlich fragwürdig, da der LEP sich auf Ziele oder Grundsätze bezöge,
die außerhalb dieses Werkes geregelt wären. Dies verstieße gegen Grundsätze der
Raumordnung, da sich der Regelungsgehalt aus dem Planwerk selbst unmittelbar
und hinreichend bestimmt ergeben muss. Außerdem dürfte das Abwägungsgebot zu
Gunsten noch nicht konkret bestimmter Belange nicht einseitig außer Kraft gesetzt
werden.
Eine
Bestimmung von Kraftwerk-Mindestwirkungsgraden, die herkömmliche Techniken
indirekt ausschlössen (Verhinderungsplanung), ist darüber hinaus zweifelhaft.
Ebenso wird das
Thema „Windkraft im Wald“ (Pkt. 7.3 Wald und Forstwirtschaft/ Ziele und Grundsätze, 7.3-3 Ziel Waldinanspruchnahme) kritisch, weil widersprüchlich und nicht
umsetzbar, gesehen. Es ist praktisch nicht möglich, Wald für
entgegenstehende Planungen und Maßnahmen in Anspruch zu nehmen und die
Waldumwandlung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Insofern ist
die Errichtung von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlichen Waldflächen
nicht möglich, ohne wesentliche Funktionen des Waldes erheblich zu
beeinträchtigen (z.B. „Erholung“).
Darüber
hinaus spielt die von der Stadt Warburg absprachegemäß übermittelte
Stellungnahme zum Pkt. 6.4-1 Ziel
Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben (Seite 45) eine
bedeutende Rolle, da sie auch die Stadt Brakel betrifft; diese lautet:
Im
derzeit gültigen LEP '95 ist der Standort Warburg als Gebiet für flächenintensive
Großvorhaben noch enthalten (vgl. LEP '95, Karte Teil B für Reg.-Bez. Detmold
A 5.3 Warburg). Auch bei der Fortschreibung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Detmold Teilabschnitt Paderborn-Höxter aus dem Jahr 2008 gab
es keinen Anlass, den Standort Warburg aus den Darstellungen des Regionalplans
herauszunehmen, sodass der Standort im Regionalplan nach wie vor als Bereich
für flächenintensive Großvorhaben dargestellt ist. Aus den Erläuterungen zum
LEP geht auch nicht hervor, warum der Standort Warburg bei der Darstellung
herausgefallen ist. Der Verweis auf eine ILS-Studie aus dem Jahre 2001 ist an
dieser Stelle nicht hilfreich. Aus planerischer und wirtschaftlicher Sicht
erfordert eine ausgewogene landesweite Betrachtung, dass die Standorte für
landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben nicht nur in der
Rhein-Ruhr-Region liegen, sondern dass Standorte auch im östlichen Landesteil
NRWs zur Verfügung gestellt werden.
Die
wirtschaftliche Attraktivität der Stadt Warburg und des Kreises Höxter hängt
wesentlich auch von einem geeigneten Flächenangebot für flächenintensive
industrielle und gewerbliche Großvorhaben ab, die für die wirtschaftliche
Entwicklung dieses Raumes von besonderer Bedeutung sind. Durch die Herausnahme
des Standorts Warburg aus der Liste für landesweit bedeutende flächenintensive
Großvorhaben wird die wirtschaftliche Attraktivität einer ganzen Region
erheblich geschwächt.
Auch
Aufgrund der sehr guten Verkehrsanbindung von Warburg durch die unmittelbare
Anbindung des Gebietes an die Autobahn A 44 und der Nähe zu dem landesbedeutsamen
Flughafen Paderborn-Lippstadt und dem Flughafen Kassel-Calden ist die
Herausnahme des Standorts Warburg aus Sicht der Stadt Warburg und der gesamten
Region nicht nachvollziehbar.
Der
Standort Warburg ist deshalb aus planerischer und wirtschaftlicher Sicht
zwingend wieder in die Liste der Standorte für landesbedeutsame flächenintensive
Großvorhaben aufzunehmen. Nur hierdurch kann eine wesentliche Schwächung des
Raumes Ostwestfalen-Lippe verhindert werden.
Weiterhin ist
aus der Stellungnahme der Flughafen Paderborn/ Lippstadt GmbH zum Kap. 8 des
Entwurfs, Thema „Verkehr und technische Infrastruktur“, zu ersehen, dass die
beabsichtigte Einstufung des Flughafens Paderborn/ Lippstadt als ein lediglich
regionalbedeutsamer Flughafen (im Vergleich zu den landesbedeutsamen Flughäfen
Düsseldorf, Köln/ Bonn, Münster/ Osnabrück) weder methodisch (Abgrenzungskriterien),
rechtlich (wettbewerbsverzerrend) noch sachlich begründet ist. Im System der
relativ gleichmäßig verteilten nordrhein-westfälischen Verkehrsflughäfen nimmt
besagter Flughafen - im Widerspruch zu den gleichrangigen Betriebsgenehmigungen
- eine ebenso wichtige Stellung wie die erwähnten Flughäfen ein. Somit ist die
vorgenommene Einstufung nicht nur aus Sicht des Betreibers, sondern auch aus
Sicht einer dadurch indirekt benachteiligten Kommune wie Brakel u.a. im
Kreisgebiet unakzeptabel, da hiermit eine Abwertung der infrastrukturellen
Anbindung einher gehen könnte. Die Einstufung/ Unterscheidung zwischen landes-
und regionalbedeutsamen Verkehrsflughäfen innerhalb des Landes NRW ist somit
zurückzunehmen. Alternativ soll dieser Flughafen als landesbedeutsam eingestuft
werden, um seine zukünftige Entwicklung gleichermaßen zu gewährleisten und
nicht von vorneherein planerisch einzuschränken.
Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang.
Bohnenberg das Wort, der einen ausführlichen Überblick über die
Kritikpunkte in der Sache gibt.
Ratsherr Hartmann sieht die sog. „Detmolder Erklärung“ des Regionalrates in genau passende Richtung gehen; sie spiegele sich im sehr guten Arbeitspapier des Kreises Höxter als Vorlagen-Anhang wider.
Ratsherr Steinhage, Bgm. Temme sowie Ratsherr Lohre kritisieren den Verlust eines Teils der gemeindlichen Planungshoheit und die „Netto-Null-Politik“ laut Planentwurf.
Herr Engel sieht nach entsprechender Überarbeitung die Notwendigkeit einer erneuten Offenlegung des LEP-Entwurfes; jede Kommune habe die Möglichkeit der Einflussnahme im Planungsprozess/ -verfahren.
Es entsteht eine kurze
Diskussion um die Aufrechterhaltung notwendigen Entwicklungspotenzials auf den
Dörfern, in deren Folge klar wird, dass Flächen auch weiterhin disponiert
werden können müssen.