Auszug wie in TOP 4 beschlossen:

 

Der BzA beschließt, dass die KLJB Schmechten die finanziellen Mittel gebrauchen könne und vergibt die Vereinsfördermittel in Höhe von 552,12 € und die Dorffördermittel in Höhe von 409,22 € an die KlJB Schmechten.