Beschluss:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres 2012 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt einstimmig, unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW, der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2012 zu.

 

Ferner wird dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 129.937.655,59 € und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 festzustellen.

 

Der Jahresüberschuss 2012 wird in Höhe von 108.782,16 € festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.

Für die Sparte „Abwasserwerk“ erfolgt eine Zuführung zur Beitragsrücklage i.H.v. 168.096,63 €.

 

Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. § 4 Buchstabe c EigVO NRW unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW für das Jahr 2012 zu.


Herr Hengelbrock verdeutlicht anhand von Schaubildern (Anlage 2) die Bilanz von KUBRA. Dabei erläutert er die wesentlichen Positionen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Das Prüfergebnis wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zusammengefasst. Weitere Ausführungen werden zur Finanzlage und der Liquidität gemacht.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Kruse, warum trotz negativer Marktwerte keine Drohverlustrückstellung für erforderlich gehalten wird (siehe Sitzungsvorlage Anlage 3, Blatt 9), verweist Herr Hengelbrock auf die Langfristigkeit bis in das Jahr 2034.

Ratherr Aßmann möchte an dieser Stelle auch noch einmal deutlich festhalten, dass eine Beschlussfassung für den Ausschuss bzgl. dieser Finanzinstrumente mit einem aktuellen Marktwert von rd. - € 2.000.000,00 nicht leicht ist und hofft, dass alles gut geht.

Seine Nachfrage nach der Eigenkapitalverzinsung beantwortet Herr Hengelbrock mit 6 %.