Beschluss:

 

Der stellv. Vorsitzende stellt den Antrag, die Festlegung der Höchstzahlen der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen der Stadt Brakel entsprechend der Beschlussvorlage als Empfehlung an den Rat der Stadt Brakel zu beschließen.

 

Dem Antrag wird mit einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.

 


VAng Wächter erläutert zur Beschlussvorlage die gesetzlichen Vorgaben zum 8. Schulrechtsänderungsgesetz und verdeutlicht die Notwendigkeit der Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den städt. Grundschulen.

 

Ratsherr Schulte bringt sein Unverständnis zu den gesetzlichen vorgaben zum Ausdruck und plädiert dafür, den Schulleitungen der städt. Grundschulen die Entscheidung über die zu bildenden Eingangsklassen zu überlassen.

 

Ratsherr Tobisch unterstützt den Vorschlag des Ratsherrn Schulte mit dem Hinweis, dass das Anmeldeverhalten der Eltern variiert und nicht beeinflussbar sei.

 

StOAR Riepe zeigt auf, dass das 8. Schulrechtsänderungsgesetz lediglich Rahmenbedingungen schafft, um den Kommunen ggf. in Ballungsräumen mit vielen Grundschulstandorten ein Steuerungselement an der Hand zu geben. Die Entscheidung i.S. der Beschlussvorlage sei im Hinblick auf die bereits Mitte November anstehende Anmeldungen zu den Grundschulen erforderlich, um den schulorganisatorischen Rahmen für die Schulen abgesteckt zu haben, Eingangsklassen bilden und Schüler und Schülerinnen verbindlich aufnehmen zu können.

 

Bürgermeister Temme betont, dass er die Beweggründe der Ratsherren Schulte und Tobisch nachvollziehen könne und die gesetzlichen Vorgaben durchaus schwer verständlich seien. Da das Gesetz aber diese Grundsatzentscheidung der Kommune vorsieht, sei dieser Rechnung zu tragen. Man solle keinen Formfehler begehen deren Auswirkungen später nicht absehbar wären. Die Klassenbildungen seien zudem im Vorfeld mit dem Schulrat abgestimmt worden.

 

Ratsherr Menke hinterfragt noch einmal den Sinn und Zweck derartiger gesetzlicher Vorgaben und befürwortet die Formalie nach Vorlage zu beschließen.