Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss (aus der Sitzung):

 

Der Bauausschuss beschließt bei 6 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich, die Ausschreibung des ersten Bauabschnitts der Oberflächengestaltung der Innenstadt folgendermaßen zu erweitern und neu auszuschreiben:

 

-         Hauptpositionen bleiben erhalten,

 

-         Erweiterung durch Alternativpositionen (Asphaltdecke im Plasterstreifen der Königsstraße sowie Entwässerung des Marktplatzes durch eine einzeilige Rinnenentwässerung).


Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Sentler das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

Die Einhaltung des finanziellen Rahmens sei nach dem Ausschreibungsergebnis nicht möglich gewesen. Der Ausschreibungszeitpunkt sei ungünstig gewesen, da die ausführenden Firmen ein großes Auftragspolster haben. Ein neuer günstigerer Ausschreibungstermin sei im Spätherbst mit Baubeginn im Frühjahr des kommenden Jahres. Sollten die zu erwartenden Einsparungen hinsichtlich der Einheitspreise nicht ausreichen, mache die Verwaltung folgende Vorschläge, die als Alternativen in die neue Ausschreibung integriert werden sollen:

 

1.     Es werde überlegt, die Plattenpflasterung im Bereich der Königstrasse durch eine Asphaltdecke zu ersetzen, insgesamt rd. 260 qm.

 

2.     Alternativ zu der geplanten Schlitzrinne könnte die Entwässerung auf dem Marktplatz mit einer Gefälleentwässerung in Form einer einzeiligen Rinne erfolgen.

 

Die gesamte Maßnahme einschließlich dieser Modifikationen solle in diesem Herbst erneut ausgeschrieben werden. Gebaut werden solle dann im Frühjahr unter den bekannten finanziellen Prämissen - Einhaltung der 500.000 €.

 

Ratsherr Rissing stellt für seine Fraktion den Antrag zur Geschäftsordnung, über den im Nachgang zur Ratssitzung vom 25.09.2013 schriftlich vorgelegten Antrag (siehe Anlage) zum TOP zur Sanierung der beschädigten Oberflächen des bestehenden Pflasters, wie bereits im Bauausschuss am 19.06.2013 seitens der CDU-Fraktion angesprochen, abzustimmen, da die Kosten immer weiter von denen aus dem ISEK abweichten.

 

Der Antrag wird am Schluss der Debatte bei 6 befürwortenden Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Eine Verschiebung des Punktes in den Rat als weitestgehender Antrag kommt hiernach nicht mehr zum Tragen.

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Schulze das Wort, der die Aussagen Herrn Sentlers bestätigt. Der günstigste Bieter habe bei über 200 €/qm gelegen, d. h. bei weitem höher als zu erwarten - 144 €/qm aus dem vergleichbaren Projekt beim Bau des Marktplatzes in der Stadt Menden im Jahr 2011.

 

Ratsherr Kruse könne mit dem Konzept in der vorgestellten Form nicht leben. Man müsse zurückstecken.

 

Verw.-Ang. Sentler macht deutlich, dass außer der zeitlichen Verschiebung bisher keine Nachteile entstanden seien.

 

Bgm. Temme gibt zu bedenken, dass eine reine Sanierung zuschussfrei sei. Der städtische Eigenanteil im Rahmen der veranschlagten Kosten sei stets kleiner als der Posten bei einer Sanierung. Er teile den Optimismus seines Vorredners.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger verneint die vorgestellte Ausführung von Teilen in Schwarzdecke.

 

Verw.-Ang. Sentler betont, lediglich das Pflasterband in der Königstrasse sei bei der Alternative betroffen.

 

Ratsherr Hartmann erklärt, die Zuschüsse dürften nicht von den Mehrkosten aufgefressen werden.

 

Ratsherr Wulff plädiert dafür, eine 2. Ausschreibung mit den gleichen Hauptpositionen und den modifizierten Leistungen als Alternativpositionen auszuschreiben.

 

Herr Schulze sieht die Wettbewerbskonzeption durch die vorgeschlagenen Modifikationen nicht als gefährdet an.

 

Ratsherr Lohre stellt die unbedingte Notwendigkeit einer erneuten Ausschreibung heraus, zumal nur auf diesem Wege Haushaltsmittel gespart werden könnten.

 

Ratsherr Steinhage und der Vorsitzende verwerfen die Rückwendung auf den alten Zustand „auf halber Strecke“; auch vom Material her sei dies nicht umzusetzen, da zuviel verschlissen sei.

 

Auf Anregung Ratsfrau Hogrebe-Oehlschlägers wird eine „Parallelausschreibung“ in abgespeckter und aufwendigerer Herstellung diskutiert.

 

Herr Schulze verneint diese aus seiner Sicht rechtswidrige Möglichkeit, da man mit jeder Ausschreibung eine Verpflichtung eingehe, das Werk so herzustellen.

 

Ratsherr Hartmann möchte eine Beschlussfassung über die evtl. modifizierte Planung, ein späteres Nachpflegen des Beschlusses sei dadurch nicht ausgeschlossen.

 

Ratsherr Kruse betont, abgesehen von der Kostensituation sei er auch mit der Sache nicht einverstanden.