Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel bestellt entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW für die laufende Kommunalwahlperiode
Herrn StOVR Peter
Frischemeier,
Allg. Vertreter des Bürgermeisters als 1. Verhinderungsvertreter
und
Ratsherrn Dirk
Multhaupt als 2.
Verhinderungsvertreter
der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung und der Kommanditistenversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG.
StOVR Frischemeier erläutert, dass nach dem Beitritt zur Westfalen Weser Energie GmbH entsprechende Verhinderungsvertreter der Stadt Brakel für den kommunalen Vertreter Bürgermeister Temme, durch den Rat zu benennen seien.
Ratsherr Lohre schlägt als 1. Verhinderungsvertreter StOVR Frischemeier vor.
Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger schlägt als 1. Verhinderungsvertreter Ratsherrn Schulte vor.
Ratsherr Aßmann schlägt als 2. Verhinderungsvertreter Ratsherrn D. Multhaupt vor.
Bürgermeister Temme lässt über die Vorschläge abstimmen.
Der Vorschlag StOVR Frischemeier als 1. Verhinderungsvertreter zu bestellen wurde bei 6 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
Der Vorschlag Ratsherrn Schulte als 1. Verhinderungsvertreter zu bestellen wurde bei 9 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Der Vorschlag Ratsherrn D. Multhaupt als 2. Verhinderungsvertreter zu bestellen wurde einstimmig angenommen.