Wegen eines schweren Verkehrsunfalls mit Personenschäden befasst sich der Ausschuss mit diesem Thema.

 

Er beantragt eine Überprüfung der Beschilderung und Verkehrsführung durch die zuständigen Fachbehörden (Stadt Brakel, Landesbetrieb Straßen NRW, Kreispolizeibehörde) und macht seinerseits folgende Vorschläge:

 

  • Mittelstreifen im Bereich des Überholverbotes durchziehen
  • Geschwindigkeitsregelung durch vorziehen des Ortsschildes auf den Einmündungsbereich „Hellweg“
  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo „50“ ab Einmündungsbereich „Hellweg“ durch entsprechendes Verkehrsschild
  • Beidseitige Beschilderung mit „Überholverbot“