Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich zu beschließen, den 1. Bauabschnitt Marktplatz/ Übergang Königstraße/ Kirchplatz mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von 606.000 € umzusetzen.

Der Übergang „Königsstraße“ ist einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Für die Gesamtmaßnahme „Oberflächengestaltung im historischen Stadtkern Brakel“ und für den ersten Bauabschnitt im Speziellen ist die Kostenübersicht des ISEK entsprechend dem mit der Bezirksregierung abgestimmten Verwaltungsvorschlag abzuändern. Sofern sich Finanzierungsfreiräume ergeben, sollen diese für den Bereich „Südmauer“ eingesetzt werden.

Einer entsprechenden Umschichtung der Fördermittel in den Bewilligungs-bescheiden wird zugestimmt, mit der Maßgabe dass die Verwaltung beauftragt wird, 15 % der Kosten der Gesamtmaßnahme einzusparen.

Der Deckung des um 90.000 € erhöhten Eigenanteils für den ersten Bauabschnitt aus dem Budget 540000 Verkehrsanlagen wird zugestimmt.


Anhand einer detaillierten Powerpoint-Präsentation verdeutlicht StBOAR Groppe den anwesenden Mitgliedern und Zuhörern, dass nach heutigem Wissenstand die tatsächlichen Flächen nicht mit den Berechnungen des ISEK übereinstimmen. Dieses führt nun im Ergebnis zu einer möglichen Kostenerhöhung von 38,00 €/qm. Diese Kostenschätzung basiert letztendlich auf dem Ideenwettbewerb und der Konkretisierung durch den Planer. Es wird nun versucht, diesen Fehlbetrag durch Umschichtungsmaßnahmen innerhalb des ISEK auszugleichen, denn der Rahmen darf lt. Ministerium nicht überschritten werden. Es bestehen daher Überlegungen, u.a. den Punkt „Gestaltung der Südmauer“ (420.000,00 €) zunächst zurückzustellen, diese Entscheidung fällt auch der Verwaltung nicht leicht, da der Bereich Südmauer bereits in der Vergangenheit auf die Warteliste gestellt werden musste. In der derzeitigen Situation wird allerdings keine alternative Finanzierungsmöglichkeit gesehen. Die Sanierung der Südmauer wird dann in jedem Fall im Jahr 2016 mit einem neuen Konzept angemeldet. StBOAR Groppe stellt anschließend die Kosten einer Ausbesserung (lt. Antrag der CDU im Bauausschuss) und einer entsprechenden Umgestaltung der Fläche detailliert gegenüber. Im Ergebnis müsste eine Sanierung der Flächen komplett aus dem städt. Haushalt finanziert werden, eine Bezuschussung der Maßnahme würde bei dieser Variante ebenfalls entfallen.

 

Anschließend wird die Angelegenheit seitens der anwesenden Fraktionen im Detail diskutiert. Ratsherr Aßmann warnt vor einer deratigen Kostensteigerung und erinnert an den enormen Mehrkostenbedarf im Bereich des Pumpwerkes „Ostheimer Tor“. Er bittet die Verwaltung eindringlich, hier nochmals in die Detailprüfung zu gehen und unbedingt Kosten einzusparen. Ratsherr M. Hartmann geht bei der analysierten Kostensteigerung von rd. 25 % ganz klar von einer Fehleinschätzung durch die Verwaltung aus. Eine derartige Fehlkalkulation würde die Inanspruchnahme der Steuermehreinnahmen der letzten 2 Jahre zur Folge haben. Er äußert zudem Kritik an der geplanten Rückstellung der Sanierung im Bereich Südmauer und verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, einige Pflasterflächen durch Grünanlagen ersetzen zu können. Die Verwaltung ist hier ganz klar gefordert, nach sinnvollen und kostengünstigeren Alternativen zu suchen, um das ISEK auch entsprechend umsetzen zu können.

Ratsherr Lohre weist anschließend mit Nachdruck auf die Verpflichtung der sparsamen Haushaltsführung hin. Der aktuelle Kenntnisstand fordert im Resultat Kosteneinsparungen i.H.v. 10-20 %, um das ISEK überhaupt einhalten zu können. Die Verwaltung steht nun in der Pflicht, umgehend zu handeln, die Kostenerhöhung darf nicht die Stadt Brakel belasten, sondern die Mehrkosten müssen in jedem Fall durch entsprechende Einsparungen relativiert werden.

 

Ratsherr Wintermeyer stellt die Auffassung seiner Fraktion dar, das Geld sinnvoll für die Innenstadt verwenden zu wollen. Aus diesem Grund haben die Mitglieder der UWG/CWG eine Begehung der entsprechenden Flächen vorgenommen. Im Resultat werden der Marktplatz und die Ostheimer Straße als dringend sanierungsbedürftig angesehen, der Bereich Hanekamp befindet sich allerdings in einem ordnungsgemäßen Zustand, so dass hier derzeit kein Handlungsbedarf gesehen wird und Kosten i.H.v. 300.000,00 € eingespart werden könnten. Sofern beispielsweise eine andere Farbauswahl beim Pflaster getroffen würde, könnte der zu sanierende Bereich gestalterisch an den Hanekamp angepasst werden. In diesem Zusammenhang weist er die Verwaltung noch auf den desolaten Zustand des Parkplatzes hinter der „Alte Waage“ hin.

Bürgermeister Temme stimmt zu, dass der Hanekamp aufgrund des damaligen Verlaufs der Bundesstraße 64 mit einem besseren Unterbau ausgestattet ist.

 

Ratsherr Schulte argumentiert, in der Angelegenheit sollte nun schnellstmöglich eine Entscheidung herbeigeführt werden, um die Bezuschussung durch das Land NRW keinesfalls zu gefährden. Er äußert allerdings aufgrund von Erfahrungen der Stadt Herford weiterhin Bedenken an dem geplanten Farbkonzept der Pflasteroberfläche.

 

Ratsherr Heilemann verdeutlicht, dass zunächst nur über den 1. Bauabschnitt der Maßnahme zu entscheiden ist. Bei einer möglichen Schließung der Fußgängerzone im Bereich des Hanekamp würde die geplante Pflasterung hier wahrscheinlich nicht mehr notwendig werden. Es ist daher anzuraten, schnellstmöglich eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen, um hier keine unnötige zeitliche Verzögerung zu verursachen.

Ratsherr Aßmann äußert nochmals Bedenken im Hinblick auf eine mögliche Pflasterung der Königstraße, hier sollte zunächst das Ergebnis des Verkehrsversuches abgewartet werden.

 

Es besteht Einigkeit darüber, vor Eintritt in die Abstimmung, die Sitzung nochmals zu unterbrechen.

 

Sitzungsunterbrechung: 20.00 Uhr bis 20.10 Uhr

 

Ratsherr Wintermeyer gibt vor der Beschlussfassung zu diesem TOP noch zu Protokoll, dass seine Fraktion der Auffassung ist, die weiteren Maßnahmen sollten in der Reihenfolge der baulichen Notwendigkeit erfolgen.

 

Anschließend wird der Beschlussvorschlag auf Vorschlag des Bürgermeisters einvernehmlich wie folgt geändert: