Die Mittel nach Hauptsatzung werden wie folgt verteilt:

 

-       500,00 € erhält der Ortsheimatpfleger,

-       326,95 € zzgl. 500,00 € v. Sparbuch werden für die Anschaffung eines

Spielgerätes (Bezuschussung) zur Verfügung gestellt.

 

Der Vorschlag wurde mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.