Sitzung: 21.05.2013 Schul- und Sozialausschuss
Vorlage: 535/2009-2014
Beschluss:
Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der zur Zeit gültigen Fassung entsprechend der Beschlussvorlage als Empfehlung an den Rat der Stadt Brakel zu beschließen.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
StOAR Riepe
erläutert zur Beschlussvorlage die Notwendigkeit einer zweiten Änderung der
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen
Ganztagschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19.05.2006 und begründet anhand
einer Präsentation die vorgeschlagenen Änderungspunkte.
Ratsherr Schulte
stellt zur Vorgehensweise bei der Vorlage von Einkommensnachweisen der Eltern
einige Verständnisfragen, die beantwortet werden.
Ratsfrau Dauber
plädiert dafür, den Mindestbeitrag für einkommensschwache Familien aus sozialen
Gründen abzuschaffen.
Ratsherr Menke
rät hiervon ab und befürwortet weiterhin die Erhebung eines Mindestbeitrages.
Die vom Kooperationspartner aufgebaute OGS sei pädagogisch und sozial sehr
sinnvoll und anerkennenswert. Die gute Arbeit spiegle sich in den stets
steigenden Zahlen der zu betreuenden Schulkinder wieder. Es sei durchaus auch
für einkommensschwache Familien zumutbar, hier einen Mindestbeitrag für die
Betreuung der Kinder zu zahlen. Zudem würde nun auch eine Geschwisterkindregelung
eingeführt.
StOAR Riepe
ergänzt, dass in der Jugendfreizeitstätte „Heilige Seele“ auch ein
Betreuungsangebot vorgehalten werde, für das ebenfalls ein Elternbeitrag
erhoben würde. Hier sollte im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der Betreuungseinrichtungen
keine Konkurrenz entstehen. Ferner sehe die Satzung vor, dass die Eltern einen
Antrag auf Beitragserlass/-ermäßigung stellen könnten, der nach den
Vorschriften des SGB dann bemessen würde. Ebenfalls hätten einkommensschwache
Eltern die Möglichkeit, über bestehende öffentliche Unterstützungspakete einen
Antrag auf Erstattung der Elternbeiträge bei den entsprechenden Stellen zu
stellen.