Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die bisher noch nicht verpflichteten Beisitzer des Wahlausschusses, die Herren Kruse und Rissing, werden vom stellvertretenden Wahlleiter, StOVR Frischemeier, gem. § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO) zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Verhandlungsniederschrift aufgenommen und von den Verpflichteten sowie vom stellv. Wahlleiter unterzeichnet.