Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Wahlausschuss fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

„Für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl zum Rat der Stadt Brakel wird das Wahlgebiet der Stadt Brakel gem. § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz nach Vorschlag der Verwaltung in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Auf die Kernstadt entfallen _8_ Wahlbezirke und auf die Stadtbezirke ebenfalls _8_ Wahlbezirke.

 

Die Abgrenzung der Wahlbezirke ergibt sich aus der Wahlbezirkseinteilung, die als Anlage 1 Bestandteil der Niederschrift wird.


Nach kurzer Einleitung gibt StOVR Frischemeier einen kurzen Rückblick auf die letzte Sitzung des Wahlausschusses am 11.03.2013 sowie der Sondersitzung des Rates vom 18.03.2013.

 

Anschließend stellt VA Oesselke die beiden Varianten „8 Wahlbezirke Kernstadt / 8 Wahlbezirke Ortschaften“ sowie „9 Bezirke Kernstadt/ 7 Bezirke Ortschaften“ vor.

 

Ratsherr Heilemann regt an, eine möglichst geringe Abweichung zu erreichen. Als weitere Alternative schlägt er vor, die Ortschaft Riesel mit einem Teil aus Brakel aufzustocken.

 

Ratsherr Kruse lehnt eine Aufteilung „8 zu 8“ ab und begründet dies insbesondere mit der sehr großen Abweichung der Einwohnerzahlen zwischen beispielsweise Wahlbezirk „Brakel 4“ und „Erkeln/Beller“. Er äußert auch seinen Unmut über die Situation bezüglich des „Heinebergs“, der dem Wahlbezirk „Brakel/Bellersen“ zugeordnet ist.

Er stellt den Antrag auf Aufteilung „9 zu 7“.

 

Ratsherr Wulff weist auf die Diskrepanz zwischen Einwohnerzahlen und Wahlberechtigten bzw. Wähler hin und bezieht sich dabei auf die Zahlen und Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen. Ferner führt er aus, dass die letztendliche Zusammensetzung des Rates nicht aufgrund der Zuordnung der Wahlbezirke zu Kernstadt und Ortschaften, sondern durch das Gesamtergebnis bestimmt wird. Er beantragt die bisherige Aufteilung „8 zu 8“ beizubehalten.

 

Die Ratsherren Heilemann und Kruse entgegnen, dass die Einwohnerzahlen maßgeblich sind. Sie sprechen sich für eine Aufteilung „9 zu 7“ aus.

 

VA Oesselke führt aus, dass die letztendliche Zusammensetzung des Rates bezüglich Ortschaften und Kernstadt durch die Aufstellung der Reservelisten maßgeblich bestimmt wird und somit nur indirekt durch den Wähler.

 

Ratsherrn Heilemanns Anfrage bezüglich des weiteren Verfahrens in dieser Sitzung wird von StOVR Frischemeier dahingehend beantwortet, dass zunächst darüber abgestimmt wird, welche grundsätzliche Wahlbezirksaufteilung zum Tragen kommen soll. In einer zweiten Abstimmung würde dann festgelegt, wie die einzelnen Wahlbezirke sich dann zusammensetzen.

 

Ratsherr Wulff erläutert, dass die Abweichung sich derzeit noch im gesetzlichen Rahmen bewegen und er „ohne Not“ keine unnötigen Veränderungen vornehmen will. In diesem Punkt vertritt er nicht nur seine eigene, sondern auch die Meinung seiner Fraktion, die sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst hat.

 

Ratsherr Kruse entgegnet, dass man nicht erst entschieden sollte, wenn es nötig ist. Er spricht sich nochmals für einen möglichst gleichgroßen Zuschnitt der Wahlbezirke aus.

 

Nachdem Ratsherr Muhr sich ebenfalls für eine Aufteilung „8 zu 8“ ausspricht und ausführt, dass diese Auffassung auch von der CDU-Fraktion insgesamt so gesehen wird, verweist Ratsherr Heilemann auf die unparteiische Wahrnehmung der Aufgaben im Wahlausschuss und beanstandet die Mitwirkung der Herren Wulff und Muhr an dieser Beratung.

Ferner beantragt er die namentliche Abstimmung.

 

Aufgrund dessen, das die Veränderung auf „9 zu 7“ der weitestgehende Antrag ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.

 

      Abstimmung Aufteilung 9 zu 7

 

Ja

Nein

Enth.

 Muhr, Adolf

 

X

 

 Walker-Fimmel, E.

 

X

 

 Wulff, Michael

 

X

 

 Kruse, Johannes

X

 

 

 Rissing, Robert

 

X

 

 Heilemann, Stefan

X

 

 

 Stellv. Wahlleiter

 

X

 

Gesamt

2

5

0

 

Anschließend wird über die Aufteilung „8 zu 8“ ebenfalls namentlich abgestimmt.

 

      Abstimmung Aufteilung 8 zu 8

 

Ja

Nein

Enth.

 Muhr, Adolf

X

 

 

 Walker-Fimmel, E.

 

 

X

 Wulff, Michael

X

 

 

 Kruse, Johannes

 

X

 

 Rissing, Robert

X

 

 

 Heilemann, Stefan

 

X

 

 Stellv. Wahlleiter

X

 

 

Gesamt

4

2

1

 

Abschließend wird dann namentlich über die in der Vorlage dargestellten Veränderungen bei den Straßen innerhalb der Kernstadt abgestimmt.

 

  Abstimmung Straßenverschiebung

 

Ja

Nein

Enth.

 Muhr, Adolf

X

 

 

 Walker-Fimmel, E.

 

 

X

 Wulff, Michael

X

 

 

 Kruse, Johannes

 

X

 

 Rissing, Robert

X

 

 

 Heilemann, Stefan

 

X

 

 Stellv. Wahlleiter

X

 

 

Gesamt

4

2

1

 


Abstimmung Aufteilung 9 zu 7

 

Ja

Nein

Enth.

 Muhr, Adolf

 

X

 

 Walker-Fimmel, E.

 

X

 

 Wulff, Michael

 

X

 

 Kruse, Johannes

X

 

 

 Rissing, Robert

 

X

 

 Heilemann, Stefan

X

 

 

 Wahlleiter

 

X

 

Gesamt

2

5

0

 

Abstimmung Aufteilung 8 zu 8

 

Ja

Nein

Enth.

 Muhr, Adolf

X

 

 

 Walker-Fimmel, E.

 

 

X

 Wulff, Michael

X

 

 

 Kruse, Johannes

 

X

 

 Rissing, Robert

X

 

 

 Heilemann, Stefan

 

X

 

 Wahlleiter

X

 

 

Gesamt

4

2

1

 

Abstimmung Straßenverschiebung 8 zu 8

 

Ja

Nein

Enth.

 Muhr, Adolf

X

 

 

 Walker-Fimmel, E.

 

 

X

 Wulff, Michael

X

 

 

 Kruse, Johannes

 

X

 

 Rissing, Robert

X

 

 

 Heilemann, Stefan

 

X

 

 Wahlleiter

X

 

 

Gesamt

4

2

1