Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 17

Beschluss:

 

Der Rat lehnt mehrheitlich bei 14 Gegenstimmen den Antrag der SPD, UWG/CWG, Liste Zukunft und Bündnis´90/DIE GRÜNEN zur Verringerung der Anzahl der Vertreter im Rat der Stadt Brakel auf 34 Vertreter ab.

 

Der Ratsbeschluss vom 27.05.2003 auf Reduzierung der gesetzlichen Zahl der Vertreter im Rat der Stadt Brakel von ursprünglich 38 auf 32 Vertreter bleibt somit weiterhin bestehen.

 


Nach kurzer Einleitung von BGM Temme führt Ratsherr Heilemann aus, dass er sich zunächst einmal für die kurzfristige Antragsstellung entschuldigen möchte, da erst innerhalb der Beratungen im Wahlausschuss für ihn erkennbar war, dass eine entsprechende Möglichkeit zur Veränderung der Zahl der Ratsmandate noch zeitlich gegeben ist.

 

Anhand des Vergleichs von Wahlbezirk „3 Brakel“ mit dem Wahlbezirk „12 Erkeln/Beller“ stellt er das aus Sicht seiner Fraktion bestehende Missverhältnis der Wahlbezirke zwischen Kernstadt und Stadtbezirken dar. Er stellt dar, dass er die Zuschnitte bezüglich der Ortschaften so beibehalten will und spricht sich daher auch gegen eine Regelung von 9 zu 7 Wahlbezirken aus. Durch die Anregung des Ratsherrn D. Multhaupt in der Wahlausschusssitzung am 11.03.2013 auf Aufstockung der Mandatszahl um 2 Personen und somit eines weiteren Wahlbezirkes für die Kernstadt wurde dann kurzfristig der vorliegende Antrag formuliert.

 

Ratsherr Schulte spricht sich ebenfalls für die Aufstockung aus und begründet dies u.a. damit, dass er bereits seit vielen Jahren immer wieder auf das Ungleichgewicht zwischen Kernstadt und Ortschaften hinweist und er diese Möglichkeit als guten Weg sieht. Er sieht die Kommunalpolitik als „Wiege der Demokratie“ und begründet dies mit mehreren Beispielen, in denen Landes- und Bundespolitiker aus der Region zunächst in Stadt- bzw. Kreistagen politisch „angefangen“ haben.

Bezüglich der Kosten führt Herr Schulte aus, dass die Mehrkosten von ca. 4.000,- € pro Jahr umgerechnet eine Belastung von 25 Cent/Bürger darstellen und somit vertretbar wären.

Ratsherr Aßmann geht in seinen Ausführungen auf den teilweisen sehr großen Unterschied zwischen den einzelnen Wahlbezirken ein. Ratsherr Tobisch erklärt, dass die Aufstockung eine Aufwertung der Wählerstimmen in der Kernstadt darstellt und er dieses unterstütze.

Ratsherr Lohre entgegnet, dass er sich gegen eine Aufstockung ausspricht und vergleicht dieses mit einer „Rolle rückwärts“. Die tatsächliche Gewichtung der Kernstadt im Rat erfolgt letztendlich durch die Reservelisten, die die einzelnen Parteien aufstellen.

Ratsherr M. Hartmann bezeichnet eine Aufstockung des Rates als ein falsches Signal gegenüber der Bürgerschaft. Er kritisiert bezüglich der Wahlbezirkseinteilung zur Wahl 2009, dass damals der Zuschnitt mit der größten Abweichung beschlossen wurde. Er bittet die Verwaltung um kurze Vorstellung wie sich die Wahlbezirksalternativen darstellen könnten.

 

VA Oesselke führt aus, dass über die letztendliche Wahlbezirkseinteilung hier und heute keine Aussage getroffen werden kann, da dies in den Zuständigkeitsbereich des Wahlausschusses fallen und dieser unabhängig darüber zu entscheiden hat. Derzeit sieht die Einteilung jeweils 8 Wahlbezirke für die Kernstadt als auch für die Ortschaften vor. Rein nach den Einwohnerzahlen beträgt der Anteil 9,5 zu 6,5 Wahlbezirke zugunsten der Kernstadt.

Er ging ferner kurz auf die im Vorfeld der Sitzung erfolgte Presseberichterstattung bezüglich Einwohner und Wahlberechtigten ein.

So lässt sich feststellen, dass der Anteil der Wahlberechtigten in den Ortsteilen oftmals höher ist als in der Kernstadt. Ebenso verhält es sich mit der Wahlbeteiligung.

Abschließend führt er aus, dass es auch im kommunalen Bereich zu sog. Überhang- und Ausgleichsmandaten kommen kann, durch die sich die Zahl der Ratsmitglieder erhöhen kann. Als Beispiel nennt er den Stadtrat Paderborn, der sich aufgrund dieser Tatsache von den ursprünglichen 58 Mitgliedern auf 68 erhöht hat.

 

Ratsherr Heilemann merkt zu dem in einer Zeitung zu lesenden Kommentar an, dass es Irrglaube wäre, dass eine Verkleinerung des Gremiums wirklich besser ist.

Für ihn können die 4.000,-€ nicht entscheidend sein und verweist diesbezüglich auf andere Kostenbereiche.

 

Auf die Anfrage des Ratsherrn Kruse teilt VA Oesselke mit, dass derzeit 335 Bürgerinnen und Bürger aus der Kernstadt Wahlbezirken auf den Ortsteilen zugewiesen sind.

Ratsherr Aßmann stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung.

 

Ratsherr Schulte schlägt einen Bogen zum Bundeswahlrecht und stellt abschließend noch mal dar, dass es nicht an den Kosten scheitern darf.

 

Ratsherr Olbrich führt als mögliche Einsparpotenziale aus, die angedachte Neumöblierung des Ratssaales zurückzustellen oder auf einen ausschließlichen Versand der Sitzungsunterlagen per Mail umzustellen.

Ratsherr M. Hartmann erläutert, dass seine Ablehnung sich nicht mit den Mehrkosten begründet, sondern er die Außenwirkung betrachtet. Vielmehr wären aus seiner Sicht die Parteien gefordert, eine entsprechende Interessengewichtung bei der Aufstellung der Reservelisten zu berücksichtigen.

 

Ratsherr Heilemann erklärt, dass gegenüber der gesetzlichen Zahl von 38 Mandaten weiterhin eine Reduzierung erfolgt, allerdings nur noch um 4 Mandate. Er stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf geheime Abstimmung.

 

Ratsherr Lohre wiederholt abschließend seine zu Beginn der Beratung dargelegten Argumente und sieht die beantragte Aufstockung als „Rolle rückwärts“ an.

 

Bevor Bürgermeister Temme die geheime Abstimmung durchführt, werden die Ratsherren Heilemann und Kruse zu Stimmzählern benannt.