Beschluss: einstimmig beschlossen

StBOAR Groppe bittet den Rat, die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West, wie im Bauausschuss bereits aufgeführt, zur Kenntnis zu nehmen.

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Wehrbereichsverwaltung West

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Planbereiches unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes und zum Erfordernis einer Tageskennzeichnung als Luftfahrthindernis sowie zur Position unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems und der daraus resultierenden Bauhöhenbegrenzung sowie den Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Mit Bauhöhen von 75m über Grund und mehr ist bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen, sodass weder eine Tageskennzeichnung als Luftfahrthindernis noch eine absolute Bauhöhenbegrenzung erforderlich werden.

 

Zu aus der Lage des Planbereiches unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes sowie eines Abschnittes des militärischen Nachttiefflugsystems resultierenden Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb ist auszuführen, dass nach früherer Rücksprache mit dem Einwender die Tiefflugmöglichkeit einen bestimmten Tag in der Woche betrifft, an dem nach Anmeldung bei der zuständigen Flugaufsichtsbehörde so tief geflogen werden kann, sodass sich Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung daraus nicht ergeben. Auch bislang führt diese Lage offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb.

 

 

b. Satzungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 6 - 1. Änderung "Im Hohlen Graben" im Stadtbezirk Brakel-Bellersen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Nordwesten der Ortschaft Bellersen, nördlich der Straße „Im Hohlen Graben“ und westlich des alten Ortskernes sowie des Baugebietes Steinrieke.

Er ist Teil der Gemarkung Bellersen und umfasst in der Flur 4 die Flurstücke 324, 325, 326, 336, 334, 335 tlw., 327, 41 tlw., 144 tlw., 182 tlw., 227 und 36, in der Flur 14 die Flurstücke 221, 1, 4, 10 tlw., 5 tlw., 6 tlw., 220, 216, 217, 218 tlw., 219, 16 tlw., 243, 242 tlw., 244, 245 tlw., 246, 247 tlw., 248, 249 tlw., 188, 187 tlw. und 189 tlw. sowie in der Flur 3 die Flurstücke 79 tlw. und 142 tlw.

 

 

c. Zusammenfassende Erklärung

 

hat vorgelegen.