Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel stimmt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2013 zu.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 05.02.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit                                                                         

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                23.376.340,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     24.634.208,75 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                         23.217.497,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                         24.099.752,75 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               3.129.990,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               5.100.600,00 EUR

festesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                 460.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                              1.257.868,75 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                        2.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                     240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                     413 v.H.

2.    Gewerbesteuer auf                                                                      411 v.H.

 

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept entfällt.

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.     wenn sie nicht einen Betrag von 2.000,00 € überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.     bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.     bei der Umschuldung von Krediten,

3.     bei inneren Verrechnungen,

4.     wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.     wenn sie nicht einen Betrag von 10.000,00 € überschreiten,

6.     über 10.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.


Hinsichtlich der Haushaltsplan-Beratungen berichtet Bürgermeister Temme aus dem zuvor getagten Haupt- und Finanzausschuss. Darin seien 3 markante Maßgaben verfasst worden:

 

1.        Die eingeplanten Mittel zur Errichtung eines Stadtteilzentrums mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

2.        Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus dem Schulbudget für die Gesamtschule.

 

3.        Weitere Personaluntersuchungen der Kernverwaltung in Abhängigkeit von dem noch vorzulegenden Ergebnis der GPA.

 

Das Haushaltsvolumen werde mit diesen Forderungen nicht tangiert, informiert Bürgermeister Temme.

 

Sodann erteilt er das Wort an die jeweiligen Sprecher der Fraktionen zum Vortrag ihrer Haushaltsreden. Diese sind wie aufgeführt als Anlage beigefügt.

 

CDU-Fraktion (Anlage 2)

 

Ratsherr Lohre hebt in seiner Rede hervor, dass keine Stadt im großen Umkreis von Brakel geringere Steuer- und Gebührenbelastungen habe.

 

Zum Vergleich führt er den Abbau des Schuldenstandes auf, der in 2003 noch bei 7,6 Mio. € lag, in 2012 nunmehr bei 4,1 Mio. €. Alle Parteien im Rat der Stadt haben sich hier gemeinsam bemüht, nicht mehr auszugeben, als man sich leisten könne.

 

SPD-Fraktion (Anlage 3)

 

Ratsherr Aßmann verweist in seiner Rede auf die gemeinsame Entscheidung der Fraktionen hinsichtlich der Einrichtung einer Gesamtschule für die Stadt Brakel und dass alle Fraktionen nun auch hinter dieser Entscheidung stehen. Aus diesem Grund schlägt er eine Erhöhung des Ansatzes zugunsten Gesamtschule um 20.000 € im Rahmen des Schulbudgets vor.

 

Ratsherr Aßmann geht besonders auf das Projekt zur Errichtung eines Stadtteilzentrums im Bökendorfer Grund ein. Seine Fraktion werde dem Haushalt 2013 zustimmen, wenn das Projekt einen Sperrvermerk im Haushalt erhalte, bis die Folgekosten in der nächsten Ratssitzung geklärt seien.

 

UWG/CWG-Fraktion (Anlage 4)

 

Ratsherr Tobisch hebt für seine Fraktion die s. E. wichtigen Investitionen im Bildungbereich, angefangen in der KiTa wie z.B. der geplante Umbau der ehem. Grundschule Gehrden zum Kindergarten bis hin zu den geplanten Investitionen zur Gesamtschule hervor.

 

Ratsherr Tobisch erklärt für die UWG/CWG-Fraktion, dass diese dem Haushalt 2013 zustimme.

 

Liste Zukunft (Anlage 5)

 

Ratsherr Heilemann trägt in seiner Rede vor, dass die Ist-Zahlen im Vergleich zu den Plan-Zahlen besser seien und somit die Anhebung der Steuersätze in 2012 überflüssig gewesen sei. Seiner Meinung nach sei die Ausgleichsrücklage dazu da, um Schwankungen auszugleichen.

Er beantragt für die Fraktion Liste Zukunft die Herabsetzung der Sätze für Grund- und Gewerbesteuern auf das Niveau von 2011. Sollte diese Änderung nicht vorgenommen werden, werde die Fraktion den Haushalt 2013 ablehnen.

 

Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 6)

 

Ratsherr Schulte hebt die kontinuierliche Senkung der Nettoneuverschuldung hervor – eine Verdienst von Rat und Verwaltung. Weiter geht er auf die Leerstände in der Innenstadt ein und trägt 2 Vorschläge zur möglichen Verbesserung vor. Hinsichtlich des Ausbaus der Windenergie schlägt er vor, sich auf 10 Anlagen zu verständigen.

 

FDP-Fraktion (Anlage 7)

 

Ratsherr M. Hartmann kritisiert die in 2012 vorgenommene Steuererhöhung, die damals s. Meinung nach „mit Hilfe von Schwarzmalerei“ begründet worden sei. Zum Thema Windenergie sollte dies nicht um jeden Preis umgesetzt werden, es gelte auch, eine Landschaft zu bewahren. Dem Haushalt 2013 stimme seine Fraktion zu unter dem Vorbehalt, über das ein oder andere Projekt noch sprechen zu wollen.

 

 

 

Abschließend hält Bürgermeister Temme fest, wie Ratsherr M. Hartmann zuvor in seiner Haushaltsrede aufführte: Das „Ja“ zu einem Plan, sei noch kein „Ja“ zu einem Tun, da einzelne Projekte durchaus auch noch politisch beraten werden könnten. Bürgermeister Temme bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.

 

Bürgermeister Temme lässt sodann über den Antrag des Ratsherrn Heilemann abstimmen, hinsichtlich der durch die Fraktion Liste Zukunft geforderten Rücknahme der in 2012 vorgenommenen Steuererhöhung und das Zurücksetzen der Hebesätze der Realsteuern auf den Stand in 2011.

 

Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt (4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung).

 

Anschließend wird über die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses abgestimmt.