Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel die im Entwurf vorliegende I. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 04. April 2011 zu beschließen. Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.


StAI Gehle führt anhand der Sitzungsvorlage dahingehend in den Sachverhalt ein, dass für die Benutzung der Leichenkammer eine städtische Gebühr von 62,00 € erhoben wird, wenn die Beerdigung auf keinem städt. Friedhof innerhalb der Großgemeinde stattfindet.