Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 - 1. Änderung "Im Hohlen Graben" im Stadtbezirk Brakel-Bellersen einstimmig fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick auch gemäß Tischvorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Wehrbereichsverwaltung West

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Planbereiches unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes und zum Erfordernis einer Tageskennzeichnung als Luftfahrthindernis sowie zur Position unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems und der daraus resultierenden Bauhöhenbegrenzung sowie den Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Mit Bauhöhen von 75m über Grund und mehr ist bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen, sodass weder eine Tageskennzeichnung als Luftfahrthindernis noch eine absolute Bauhöhenbegrenzung erforderlich werden.

 

Zu aus der Lage des Planbereiches unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes sowie eines Abschnittes des militärischen Nachttiefflugsystems resultierenden Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb ist auszuführen, dass nach früherer Rücksprache mit dem Einwender die Tiefflugmöglichkeit einen bestimmten Tag in der Woche betrifft, an dem nach Anmeldung bei der zuständigen Flugaufsichtsbehörde so tief geflogen werden kann, sodass sich Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung daraus nicht ergeben. Auch bislang führt diese Lage offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb.

 

 

E.ON Westfalen Weser AG

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, der Stellungnahme der E.ON Westfalen Weser AG zur erforderlichen Berücksichtigung eines Platzes für eine Transformatorenstation durch ein geeignetes Symbol nach PlanzV 90 an der Stelle zu entsprechen.

 

 

Deutsche Telekom

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom auf im Planbereich befindliche Telekommunikationslinien einstimmig zur Kenntnis.

 

 

RWE

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der RWE auf im Satzungsgebiet befindliche Versorgungsleitungen aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache der Satzung, sondern ihrer baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.

 

 

Kreis Höxter

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zu brandschutztechnisch erforderlichen Verkehrsflächen sowie Feuerwehreinsatz- und Bewegungsflächen aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Auch bei der weiteren Bearbeitung wird auf die brandschutztechnische Sicht näher eingegangen und Verkehrsflächen sowie Feuerwehreinsatz- und Bewegungsflächen hinreichend beachtet.

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

keine

 

 

c. Offenlegungsbeschluss