Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 18 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die

 

„Satzung der Stadt Brakel Nr. 1 ´Schlingweg` im Stadtbezirk Bellersen über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile [§ 34 (4) S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch]“

 

gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

 

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Brakel-Bellersen westlich der „Meinolfusstraße“ sowie nördlich am „Schlingweg“ und umfasst die dortigen Freiflächen.

 

Er ist Teil der Gemarkung Bellersen und umfasst in der Flur 3 die Flurstücke 174 und 175 tlw.


Bürgermeister Temme informiert dass sich der Bauausschuss ergiebig mit dem Thema befasst und kontrovers diskutiert habe. Mittlerweile habe zu den Einwendungen des Herrn Josef Hasenbein, Betreibers des Feriendorfs „Natur pur“ ein Ortstermin mit dem Kreisbauamt stattgefunden und sich neue Erkenntnisse ergeben. Herr Hasenbein habe mit heutigem Tag eine Erklärung abgegeben und seine Einwendungen revidiert.

 

Bürgermeister Temme bittet StBOAR Groppe, den Sachverhalt noch einmal zusammen zu fassen. Dieser erklärt, dass hinsichtlich der Offenlegung der Satzung Stellungnahmen und Einwendungen erfolgt seien. Wie zuvor schon berichtet, habe Herr Hasenbein nach einem Ortstermin mit dem Kreisbauamt seine Bedenken zurück genommen und würde dem Vorhaben somit zustimmen.

 

Auf den Vorschlag des StBOAR Groppe, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, bittet Ratsherr Aßmann zur Geschäftsordnung, die Sitzung zur Beratung zu unterbrechen.

 

Bürgermeister Temme unterbricht um 18:40 Uhr zur fraktionellen Beratung die Sitzung. 

 

Um 18:50 Uhr wird die Sitzung durch Bürgermeister Temme wieder eröffnet.

 

Bürgermeister Temme bittet um Abstimmung zum Beschlussvorschlag über die Stellungnahme des Herrn Meinolf Meise.

 

Herr Meinolf Meise

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel weist die Stellungnahme des Herrn Meinolf Meise zur bereits zu massiven und störenden Bebauung im Rahmen des bestehenden Betriebs, zu Befürchtungen zur ermöglichten Bebauung hinsichtlich deren Ausbreitung und einer späteren intensiveren (Um)Nutzung als Produktionsstätte mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen sowie zum dadurch gefährdeten Charakter des Stadtbezirkes als Touristikmusterdorf aus folgenden Gründen bei 23 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen einstimmig zurück:

 

Die massive und störende Bebauung im Rahmen des bestehenden Betriebes, die über die genehmigten Baulichkeiten hinaus gehen sollte, ist Sache des Kreises Höxter als untere Bauaufsicht. Diesbezüglich wird eine Weiterleitung dieser Stellungnahme an den Kreis Höxter mit der Bitte um Prüfung erfolgen.

 

Befürchtungen, die durch die Satzung ermöglichte Bebauung werde ebenfalls flächendeckend sein und vielleicht später als Produktionsstätte einer intensiveren Nutzung zugeführt, sodass sie sich daher negativ auf das benachbarte Wohnen auswirken werde, sind spekulativ und dürfen keine Auswirkungen auf die Abwägung entfalten.

 

Die Stadt Brakel stellt mit der Satzung lediglich einen planungsrechtlichen Rahmen auf, der das betreffende Gebiet in den sog. unbeplanten Innenbereich einbezieht. Ein Vorhaben, das später einen Baugenehmigungsantrag durchlaufen muss, hat sich planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) einzufügen, entsprechende bauordnungsrechtliche Abstandsflächen einzuhalten und immissionsschutzrechtlich anzupassen, d.h. die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Hieraus kann keine Gefährdung des Charakters des Stadtbezirkes als Touristikmusterdorf abgeleitet werden.

 

 

Feriendorf „Natur pur“ GmbH & Co. KG (Geschäftsführerin Elisabeth Hasenbein, Josef Hasenbein)

 

Zu den Einwendungen des Herrn Josef Hasenbein erklärt Bürgermeister Temme, dass nach einem vermittelndem Gespräch mit dem Kreis Höxter der Einwender erklärt habe, seine Bedenken gegen den betroffenen Betrieb in der jetzigen und zukünftigen Form – gemäß Satzungsanlass: Lagerhalle – ausgeräumt seien. Bürgermeister Temme weist aus dem Grund darauf hin, dass auf eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag verzichtet werde.

 

Herr Meinolf Becker

 

StBOAR Groppe erläutert die Einwände des Herrn Becker und schlägt vor, dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses zu folgen und die Bedenken zurückzuweisen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel weist die Stellungnahme des Herrn Meinolf Becker zu Befürchtungen einer Ausweitung der Produktion mit einer weiteren zukünftigen Betriebsausdehnung, zur daraus abgeleiteten zusätzlichen Immissions-Belastung der Anwohner und Bewohner des Feriendorfes, womit das Touristikmusterdorf Bellersen in Frage gestellt werde, sowie zur gleichfalls gefährdeten touristische Nutzung des Schlingweges aus folgenden Gründen bei 23 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen einstimmig zurück:

 

Befürchtungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen müsste zwangsläufig mit einer Ausweitung der Produktion verbunden sein, für die dem Betrieb weitere zukünftige Erweiterungen nicht zu verwehren seien, sind spekulativ und entfalten daher keine Auswirkungen auf die Abwägung.

 

Gleiches gilt für die damit zusammenhängende zusätzliche Immissions-Belastung der Anwohner und Bewohner des Feriendorfes, welches dadurch stark gefährdet werde, somit das Touristikmusterdorf Bellersen in Frage gestellt.

 

Die Stadt Brakel stellt mit der Satzung lediglich einen planungsrechtlichen Rahmen auf, der das betreffende Gebiet in den sog. unbeplanten Innenbereich einbezieht. Ein Vorhaben, das später einen Baugenehmigungsantrag durchlaufen muss, hat sich planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) einzufügen, entsprechende bauordnungsrechtliche Abstandsflächen einzuhalten und immissionsschutzrechtlich anzupassen, d.h. die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die touristische Nutzung des Schlingweges steht auch zukünftig unabhängig von der weiteren baulichen Entwicklung an seinem Ursprung außer Frage.

 

StBOAR Groppe weist auf die Stellungnahmen der öffentlichen Belange hin wie folgt:

 

RWE

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt den Hinweis der RWE auf im Satzungsgebiet befindliche Versorgungsleitungen aus folgenden Gründen bei 1 Enthaltung einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache der Satzung, sondern ihrer baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.

 

 

LWL - Archäologie für Westfalen

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig, den Hinweis des LWL - Archäologie für Westfalen zu möglichen Bodenfunden oder Befunden und den Umgang damit nach Denkmalschutzgesetz in die Satzung aufzunehmen.

 

 

Deutsche Telekom

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom auf eine im Satzungsgebiet erforderliche Verlegung neuer Telekommunikationslinien aus folgenden Gründen bei 1 Enthaltung einstimmig zur Kenntnis:

 

Eine erforderliche Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Satzungsgebiet mit den entsprechenden Arbeiten ist nicht Sache der Satzung, sondern ihrer baulichen Umsetzung.

 

Zum Nachfolgenden Satzungsbeschluss schlägt StBOAR Groppe ebenfalls vor, der Beschlussempfehlung des Bauausschuss zu folgen. Ratsherr Heilemann beantragt seitens der Fraktion die geheime Abstimmung des Satzungsbeschlusses. Die Ratsherren Kruse und Wulff fungieren als Wahlleiter.

 

Bürgermeister Temme berichtet über das Ergebnis der Abstimmung zum Satzungsbeschluss wie folgt: