Sitzung: 28.11.2012 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende erteilt StBOAR Groppe das Wort, der Folgendes bekannt gibt:
2.1. Eintragung der Koerfer-Quelle in die Denkmalliste der Stadt Bad Driburg (Gemarkung Herste) per Bescheid v. 30.10.2012 |
Dieses am Stadtrand Brakels befindliche Gebäude wird damit zum Denkmal im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und gehört somit zum Denkmalbestand der Stadt Bad Driburg.