Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende erteilt StBOAR Groppe das Wort, der Folgendes bekannt gibt:

 

2.1.  Eintragung der Koerfer-Quelle in die Denkmalliste der Stadt Bad Driburg (Gemarkung Herste) per Bescheid v. 30.10.2012

 

Dieses am Stadtrand Brakels befindliche Gebäude wird damit zum Denkmal im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und gehört somit zum Denkmalbestand der Stadt Bad Driburg.