Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende erteilt Herrn Gorzolka das Wort, der den Stand der Planungen, Besonderheiten und Grundsätze um die Windenergienutzung im Kreis Höxter darlegt, insbesondere vor dem Hintergrund der empfindlichen Naturräume und daraus abgeleiteten Schutzgebiete. Man könne sich nur schwerlich vorstellen, Vorrangzonen in den „prominenten“ Auelandschaften auszuweisen. Das Nethetal, Wesertal und die Radaranlage in Brakel-Auenhausen seien der Windenergienutzung nicht zuträglich.

 

Er stellt die verabschiedeten Thesen aus der Bürgermeisterkonferenz (Anlage zur Vorlage) in den Raum. Das Land NRW sehe perspektivisch eine Verzehnfachung der Windenergienutzung in Ostwestfalen-Lippe vor. Hieraus müsse man ableiten, jetzt planerisch zu reagieren, um sich kein „Handeln von oben“ aufzwingen lassen zu müssen.

 

Durch das sog. Repowering seien ca. 500-600 MW Gesamtleistung in den nächsten ca. 20 Jahren erreichbar, hinzu komme der vorgesehene Speicher durch Firma Trianel in Form des Wasserspeicherkraftwerks. Damit werde diesem Thema genügend Raum gegeben.

 

Der Kreis Höxter werde sich aus personellen Gründen aus der weiteren Planung heraushalten, steht aber beratend im Hintergrund zur Verfügung.

 

Resümierend müsse der Mensch im Mittelpunkt der Planungen stehen, sei also zu schützen; die einzuhaltenden Abstände seien daher so gewählt worden, dass eine Akzeptanz der Anlagen vorausgesetzt werden könne.

 

Auch aufgrund des Artenschutzes sei ein Vorlauf von mindestens 1 Jahr, insgesamt 3-4 Jahren notwendig. Nunmehr seien also die entsprechenden Bauleitpläne in Angriff zu nehmen.

 

Bgm. Temme bekräftigt die Wichtigkeit des Zusammenschlusses der Städte im Kreisgebiet; allerdings hinke der Netzausbau deutlich hinterher.

 

StBOAR Groppe stellt die Brakeler Potenzialflächen dar. Aus der Potenzialstudie seien in Frage kommende Flächen auf Wirtschaftlichkeit und Artenschutz vorgeprüft worden. Nach den bereits genannten Kriterien seien die Flächen abgeschichtet und ein kreisweites Ranking aufgestellt worden.

 

Im Ergebnis könne eine Fläche mit der Stadt Bad Driburg als Windpark entwickelt werden. Dabei könnten 2 Anlagen auf die Nachbarstadt entfallen, 2 auf Brakel.

 

Herr Gorzolka betont auf Nachfrage Ratsherrn Steinhages, die Pufferzonen aus dem Kriterienkatalog seien großzügiger gewählt als gesetzlich gefordert, um in einer späteren Abwägung Spielraum zu besitzen. Potenzialstudien, Erlasse und Leitfäden entfalteten allerdings keinerlei Rechtswirkungen. Demnach seien Vorrangzonen in Waldgebieten nach Landesentwicklungsplan - LEP - tabu. Die zuvor angesprochene Fläche sei exakt begründbar.