Beschluss:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres 2011 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt einstimmig der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2011 zu.

 

Ferner wird dem Rat einstimmig empfohlen:

 

a)

Den Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 128.526.997,33 € und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011 festzustellen.

 

b)

Der Jahresfehlbetrag 2011 wird in Höhe von -381.471,66 € festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.

Für die Sparte „Abwasserwerk“ erfolgt eine Zuführung zur Beitragsrücklage i.H.v. 173.858,43 €.

 

Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. § 4 Buchstabe c EigVO NRW für das Jahr 2011 zu.


Herr Hengelbrock verdeutlicht anhand von Schaubildern (Anlage 2) die Bilanz von KUBRA. Dabei erläutert er die wesentlichen Positionen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Das Prüfergebnis wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zusammengefasst. Weitere Ausführungen werden zur Finanzlage und der Liquidität gemacht. Nachfragen einzelner Ausschussmitglieder werden von Herrn Hengelbrock beantwortet.

Ratsherr Lohre bittet um Erläuterung, warum die Unterhaltungskosten der Kanäle so immens gestiegen sind. Herr Münstermann erläutert, dass noch einige Nacharbeiten bzgl. der SüwVKan (Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem) erforderlich waren und zukünftig auch noch sind. So ist z.B. für eine Untersuchung dann auch automatisch eine Spülung erforderlich. Zukünftig bittet Ratsherr Lohre um getrennte Ermittlung und Aufschlüsselung der Kosten 1.) für die planmäßig erforderlichen Untersuchungen und Spülungen und 2.) für die außerplanmäßigen Untersuchungen und Spülungen. Außerplanmäßig ist seines Erachtens z.B. eine Maßnahme, wo absichtlich der Kanal mit einem Ball verschlossen wird. Ratsherr Kruse bittet zukünftig die Auslaufdaten der Doppelswaps (Anlage 3, Blatt 8) mit anzugeben.