Bürgermeister Temme geht in der Einleitung zu diesem Tagesordnungspunkt kurz auf die am 10.01.2012 durchgeführte Sondersitzung des Rates in der Stadthalle ein. Hier wurde die Thematik der notärztlichen Versorgung in Brakel bereits intensiv behandelt.

 

Ratsherr Heilemann erläutert anschließend den Antrag seiner Fraktion, in dem heutigen Revisionstermin sollte nachgehalten werden, wie sich die Situation in Brakel derzeit darstellt. Bürgermeister Temme stellt nochmals in aller Deutlichkeit klar, dass Träger des Rettungsdienstes der Kreis Höxter ist und hier auch die alleinige Zuständigkeit zur Aufstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes liegt.

Herr Ditter vom Kreis Höxter geht in seinem anschließenden Vortrag auf die Gewährleistung der Stabilität der notärztlichen Versorgung in Brakel ein. Der Rettungsdienstbedarfsplan wird dem Kreis- und Finanzausschuss im Dezember zur Entscheidung vorgelegt. Es wurden entsprechende Verbesserungen vorgesehen, Herr Ditter bittet allerdings um Verständnis, diese bis zur Beschlussfassung durch das v.g. Gremium nicht näher erläutern zu können.

 

Ratsherr Heilemann erkundigt sich nach der Reaktionszeit, die für das Eintreffen des Notarztes/Rettungsdienstes festgelegt wird. Herr Ditter schildert, dass in NRW keine gesetzliche Regelung über die sog. Hilfsfrist und den Erreichungsgrad besteht, hier gibt der Rettungsdienstbedarfsplan einen Richtwert an. Im ländlichen Bereich sollte ein Einsatzfahrzeug i.d.R. nach 12 Minuten eintreffen, in der Stadt verringert sich die Zeitspanne auf 8 Minuten. Er bittet allerdings zu bedenken, dass dieser Erreichungsgrad in Einzelfällen sowohl durch witterungsbedingte Einflüsse als auch mögliche Probleme am Fahrzeug oder im Straßenverkehr beeinflusst werden kann. Auf Anfrage des Ratsherrn M. Hartmann erklärt er, dass eine ständige Qualitätskontrolle der Einsätze durch die vorhandenen Statistikprogramme erfolgt.

Ratsherr Heilemann schildert seine eigenen, eher negativen Erfahrungen im Hinblick auf das Eintreffen des Notarztes bzw. des RTW, er kritisiert, ihm seien noch weitere Fälle bekannt, in den die v.g. Zeitwerte überschritten wurden. Herr Ditter erklärt, dass oftmals das subjektive Empfinden der Betroffenen Einfluss auf das Zeitgefühl nimmt, sollte es jedoch im konkreten Fall Probleme gegeben haben, bittet er Herrn Heilemann, dieses unbedingt direkt beim Kreis Höxter überprüfen zu lassen.

Er bestätigt anschließend die Aussage des Ratsherrn Muhr, dass auch über die Kreisgrenzen hinaus eine Verknüpfung der einzelnen Leitstellen besteht.

 

Ratsfrau Dauber regt an, seitens der Stadt Brakel eine Möglichkeit für die Brakeler Bürgerinnen und Bürger zu schaffen (z.B. durch ein entsprechendes Beschwerdeportal) ihre Erfahrungen oder Probleme mit der notärztlichen Versorgung zu schildern. Die Stadt könnte diese Beiträge sammeln und anschließend an den Kreis Höxter zur Prüfung weiterleiten.

Sie sieht hier den Vorteil, dass durch die Angabe der persönlichen Daten auch nur ernstzunehmende Eingaben gemacht werden. Ratsherr Aßmann stimmt den Ausführungen zu, seiner Meinung nach sollte die Stadt Brakel diesen Service für ihre Bürgerinnen und Bürger anbieten. Bürgermeister Temme sieht hier ganz klar die Alleinzuständigkeit des Kreises Höxter gegeben, die Stadt Brakel sollte keine artfremden Aufgaben an sich ziehen. Herr Ditter berichtet in diesem Zusammenhang, dass jedem konkreten Einwand zeitnah und gründlich nachgegangen wird, Betroffene können sich jederzeit mit der zuständigen Stelle beim Kreis Höxter in Verbindung setzen. Frau Dauber hält weiterhin an ihrem Vorschlag fest und gibt zu bedenken, dass die Bürger sich mit derartigen Einwänden und Problemen nicht an den Kreis Höxter, sondern an die Ratsvertreter und die Verwaltung vor Ort wenden.

 

Anschließend stellt sich Ratsherr Heilemann aufgrund seiner eigenen Erfahrungen die Frage, ob der Notarzt in Einzelfällen auch zwischen zwei Einsatzorten zu wählen hat. Herr Dr. Gernhardt nimmt zu dieser Thematik direkt Stellung und erklärt, dass der Notarzt nur eine Alarmierung erhält. Nach der Erstversorgung des Patienten ist zu entscheiden, ob eine vitale Bedrohung des Betroffenen vorliegt und der Notarzt den Transport weiterhin begleiten muss. Sollte dieses nicht der Fall sein, wäre der Notarzt wieder abkömmlich und auch erst dann würde er zum nächsten Einsatz gerufen. Ratsherr Wintermeyer empfiehlt aus eigenen Erfahrungen, problematische Einzelfälle direkt mit dem Kreis zu besprechen. Aufgrund der Anfrage des Ratsherrn Rissing im Hinblick auf den Einsatz der Brakeler Rettungsfahrzeuge in anderen Stadtgebieten bittet Herr Ditter nochmals um Verständnis, hier zunächst die Verabschiedung des Bedarfsplanes abzuwarten.

 

Ratsherr Heilemann stellt nach Beendigung der allgemeinen Aussprache den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung zu unterbrechen. Er ist der Auffassung, den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern sollte nun Gelegenheit gegeben werden, sich ebenfalls in der Angelegenheit zu äußern.

 

Der Antrag des Ratsherrn Heilemann wird mehrheitlich bei 25 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Bürgermeister Temme bedankt sich anschließend bei dem anwesenden Fachgremium für die umfangreiche und kompetente Information zur medizinischen Versorgung in Brakel.

Er empfiehlt den Mitgliedern des Rates zur Vertiefung der Thematik an der entsprechenden Sitzung des Kreistages teilzunehmen.