Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 17.08.2012 mit der am 10.10.2012 vorgelegten Unterschriftenliste zur Ausweisung der Straße „Hahnenhof“ als Sackgasse mit Abbindung der Straße „Hahnenhof“ im Einmündungsbereich „Hahnenhof/Gartenring“ und Zufahrt von bzw. Ausfahrt zur Straße „Heilige Seele“ wird einstimmig abgelehnt.

 

Gleichzeitig wird folgende (sukzessive) Vorgehensweise einstimmig beschlossen, nach der wieder in die Diskussion einzutreten sein wird:

 

-         Eine einschlägige Verkehrszählung wird im betreffenden Bereich vorgenommen bzw. veranlasst.

 

-         Der Einbau mobiler Schwellen wird ggf. erfolgen.

 

-         Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird zusätzlich auf die Sache lenken.

 

-         Die entsprechende Ampelschaltung an der „JIBI-Markt-Kreuzung“ sollte auf Anregung durch den „Landesbetrieb Straßen NRW“ so optimiert werden, dass eine Abkürzung zur Umgehung dieser Kreuzung sinnlos wird.


Der Vorsitzende erteilt Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger das Wort, die einen Überblick gemäß Vorlage bzw. Antrag gibt. Sie erhoffe sich eine rege Diskussion.

 

Ratsherr Hartmann möchte Genaueres über die vorgetragenen Messungen vor Ort wissen.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger antwortet, es hätten ihr Unterlagen dreier Zählungen vorgelegen, die Messungen seien ab Tempo 20 erfolgt.

 

Der Vorsitzende erteilt StOAR Riepe das Wort, der erklärt, ihm seien die in den Raum gestellten Messungen nicht bekannt. Seiner Kenntnis nach habe die Polizei bisher keine unverhältnismäßigen Ausreißer entdeckt. Zudem handele es sich hier nicht um eine Spielstraße, die sich verkehrstot darstellen müsste; es liege ein verkehrsberuhigter Bereich vor, dessen statusgemäße Eigenschaften er vorträgt. Er verweist auf die mit der Vorlage versandten Unterlagen. Schrittgeschwindigkeit bedeute nach Rechtsprechung deutlich unter 20 km/h, als Richtwert könne man 15 km/h annehmen.

 

Es sei für das Verhalten in der Praxis zu bedenken, dass ein PKW-Tacho erst bei 20 km/h ansetze. Außerdem sei die Straße so ausgestaltet, dass bei maximal 20-25 km/h ein Fahren kaum noch möglich sei.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger bestreitet die Aussage der Verwaltung, die Messungen seien unbekannt.

 

Bgm. Temme erklärt, die Stadt sei nicht Veranlasser der Messungen gewesen, sodass sie keine Kenntnis über diese hätte haben müssen, denn es bestehe darauf kein Anspruch.

 

Ratsherr Muhr sei als Fahrradfahrer Folgendes aufgefallen: Die eingebauten Hindernisse/ Schweller bremsten den Autoverkehr ab, der sich dahinter mal schneller, mal langsamer weiter bewege. Er weist darauf hin, dass es unangemessene Fahrweisen im gesamten Stadtgebiet gebe. Er habe zwischen 7.15 und 8.00 Uhr von der Straße „Heilige Seele“ Richtung „Am Schützenanger“ 5, in die entgegengesetzte Richtung 28 PKW gezählt.

 

Er habe die erwähnten Ausreißer nach oben nicht feststellen können. Seine Fraktion werde gegen den Antrag abstimmen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Gleichzeitig schlage seine Fraktion vor, durch Öffentlichkeitsarbeit auf die verkehrsberuhigten Bereiche in der Stadt und die dort einzuhaltenden Bedingungen hinzuweisen.

 

Ratsherr Multhaupt möchte sukzessive folgende Fakten herangezogen wissen: Anzahl der Autos; Möglichkeit von Gegenmaßnahmen, z.B. Kreisverkehr am JIBI-Markt, Einbringung mobiler Hindernisse.

 

Ratsherr Rottländer sieht als Anlieger nicht die Geschwindigkeit als Problem, sondern die Nutzung als Abkürzung zur Umgehung der „JIBI-Markt-Kreuzung“. Er regt an, den Verkehr gerade am Freibad stärker zu beruhigen.

 

Ratsherr Hartmann plädiert für eine komplexe Betrachtung der Situation und Lösung über ein Ausprobieren.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger bestätigt, bei Einhaltung des Schritttempos wäre aus ihrer Sicht alles erreicht; die PKW-Anzahl sei nicht das Problem.

 

StBOAR Groppe sagt, kurzfristig werde an dieser Kreuzung eine umfangreiche Verkehrszählung als Voraussetzung für weitere Maßnahmen wie Kreisverkehr u.ä. erfolgen.

 

Aus den Anregungen des Vorsitzenden, Ratsherrn Markus und Bürgermeisters wird der folgende Beschlussvorschlag formuliert.