Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel eine entsprechende Resolution zu beschließen aufgrund der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgericht v. 18.07.2012 hinsichtlich der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt.


Bürgermeister Temme erklärt, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgericht v. 18.07.2012 auf Erhöhung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG sich dementsprechend auch höhere Ausgaben für die Stadt Brakel ergeben würden.

 

StOI Senft führt lt. Vorlage aus, dass dies für die Stadt Brakel monatlich ca. 106 € Mehrkosten pro Asylbewerber bedeuten würde. Derzeit seien in Brakel 25 Personen untergebracht, für das nächste Jahr gehe man aber von 35-40 Asylbewerbern aus. Dies bedeute, dass im kommenden Jahr rund 50.000 € zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden müssten.

 

Die genauen Zahlen sind der Vorlage zu entnehmen.

 

Bürgermeister Temme führt hier 2 Probleme auf:

  1. Wandel des Sozialstaates
  2. das Konnexitätsprinzip werde übergangen 

 

Ratsherr Lohre schlägt vor, dass der Rat eine entsprechende Resolution verfassen solle. Hiermit sehen sich die Ausschussmitglieder einverstanden. Bürgermeister Temme hält abschließend fest, dass diese Resolution zur Beratung in der Ratssitzung am 13.09.2012 vorgelegt werden könne.