Beschluss:

 

Die im Entwurf vorliegende 1. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 08.09.2006 wird einstimmig beschlossen. Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift des Rates vom 23.08.2007.


Sachverhalt:

 

Herr Gehle berichtet, dass die Benutzungsgebühr gem. § 10 der oben genannten Satzung gem. der als Anlage beigefügten Kalkulation der Fa. INTECON GmbH 24,50 € beträgt.

Auf Grund der Umsatzsteuererhöhung bei den Abfuhrkosten von 16 % auf

19 % ab dem 01.01.2007 muss die Benutzungsgebühr auf 25,00 € angepasst werden.