Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung und gibt dem anwesenden Bellerser Unternehmer Gelegenheit, seine Pläne vorzustellen.

 

Dieser plant die Errichtung eines überdachten Lagerplatzes in der Nähe seines Betriebsstandortes. Da die fragliche Parzelle im Außenbereich liegt, habe er sowohl mit der Stadt als auch mit dem Kreis Kontakt aufgenommen, um Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die einzige Möglichkeit bestehe darin, dass eine sogenannte Außenbereichssatzung erlassen werde, die ein förmliches Verfahren nach dem BauGB voraussetze.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung kommt es zu einer kurzen Aussprache im Ausschuss.

 

Nach dem Hinweis eines Mitgliedes, dass die Gefahr bestehe, nach einem – wie immer gearteten – Beschluss, in der Öffentlichkeit Anfeindungen zu unterliegen, beantragt Mitglied Ewald Hanisch geheime Abstimmung. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Sodann  wird in geheimer Abstimmung über folgenden Antrag abgestimmt:

 

„Der Bezirksausschuss Bellersen beschließt, die Stadt Brakel möge das Verfahren nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Außenbereichs-Satzung) für das geplante Bauvorhaben „Errichtung einer überdachten Lagerhalle in Brakel-Bellersen, Flur 3, Flurstück 175, Schlingweg“ durchführen“.

 

Dieser Antrag wird bei einer Enthaltung und 7 Ja-Stimmen befürwortet.