Sitzung: 23.08.2012 Bezirksausschuss Bellersen
Der
Vorsitzende unterbricht die Sitzung und gibt dem anwesenden Bellerser
Unternehmer Gelegenheit, seine Pläne vorzustellen.
Dieser
plant die Errichtung eines überdachten Lagerplatzes in der Nähe seines
Betriebsstandortes. Da die fragliche Parzelle im Außenbereich liegt, habe er
sowohl mit der Stadt als auch mit dem Kreis Kontakt aufgenommen, um
Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die einzige Möglichkeit bestehe darin, dass
eine sogenannte Außenbereichssatzung erlassen werde, die ein förmliches
Verfahren nach dem BauGB voraussetze.
Nach
der Sitzungsunterbrechung kommt es zu einer kurzen Aussprache im Ausschuss.
Nach
dem Hinweis eines Mitgliedes, dass die Gefahr bestehe, nach einem – wie immer
gearteten – Beschluss, in der Öffentlichkeit Anfeindungen zu unterliegen,
beantragt Mitglied Ewald Hanisch geheime Abstimmung. Dieser Antrag wird
einstimmig angenommen.
Sodann wird in geheimer Abstimmung über folgenden
Antrag abgestimmt:
„Der
Bezirksausschuss Bellersen beschließt, die Stadt Brakel möge das Verfahren nach
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Außenbereichs-Satzung) für das geplante Bauvorhaben
„Errichtung einer überdachten Lagerhalle in Brakel-Bellersen, Flur 3, Flurstück
175, Schlingweg“ durchführen“.
Dieser
Antrag wird bei einer Enthaltung und 7
Ja-Stimmen befürwortet.