Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel die in der Anlage beigefügte

 

Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen, -abschnitte "Am Hembser Berg", "Heilige Seele" und "Zum Königshof" in der Gemarkung Brakel und "Am Hang" in der Gemarkung Hembsen und "Am Hohlweg" in der Gemarkung Riesel,

 

im Bereich der Stadt Brakel zu beschließen.

 

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift des Rates vom 23.08.07.


StBAR Groppe trägt zum Sachverhalt vor.

 

Auf die Anfrage des Ratsherrn Schulte sagt StBAR Groppe eine Überprüfung dahingehend zu, ob auch einseitige Gehwege satzungskonform gehen können.

 

Ratsherrn Aßmann sieht eine Abrechnung „Am Hembser Berg“ nach BauBG als problematisch an und weist darauf hin, hier nach KAG abzurechnen. Den Hinweis nimmt Bürgermeister Spieker dankend auf und bitte StBAR Groppe um Überprüfung.

 

Ratsherr Krömeke bittet bei der Abrechnung auf das Grundstück in Hembsen, Fatimastr. 35 zu achten, dass bei der Abrechnung „Am Hang“ dieses Grundstück nicht doppelt abgerechnet wird.