Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig die vorgestellte „Untersuchung der Innenstadt hinsichtlich der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im historischen Stadtkern Brakels“ als Grundlage für zukünftige Bebauungsplanungen im Innenstadtbereich; sie dient der rechtssicheren Begründung der Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen.


Der Vorsitzende erteilt StBAR Groppe das Wort, der gemäß Vorlage einleitet.

 

Der Vorsitzende erteilt Frau Müller das Wort, die die Erarbeitung des Grobkonzeptes zur aktiven Steuerung des Einzelhandels bei der bauleitplanerischen Umsetzung vorstellt. Anhand ihrer Präsentation (Auszüge zum Ergebnis sind den Ratsmitgliedern bereits vorgelegt worden) verdeutlicht sie den Prozess von der Bestandsaufnahme über das Festlegen der Ziele bis zur Herausarbeitung der Sortimentslisten.

 

Zusammenfassend stellt sie dar, dass letztere nur verwertbar ist, wenn sie in die Bauleitplanung, speziell Begründung (zum Ausschluss von Einzelhandelssortimenten), eingeht.

 

Es ergeben sich Verständnisfragen der Ausschussmitglieder zur Definition der sog. nahversorgungsrelevanten Sortimente.

 

Diese, so Frau Müller, könnten auch außerhalb des Zentrums entwickelt werden, z. B. im dörflichen Bereich.

 

Ratsherr Volkhausen erfragt die Möglichkeit der Einzelhandelsentwicklung in den Ortsteilen.

 

Frau Müller bejaht diese in bestimmten, kleineren Dimensionen, die wohnorientiert sein sollten.