Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt StBOAR Groppe das Wort, der gemäß Vorlage einleitet.

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Otte-Witte das Wort, der die Ereignisse der Vergangenheit und den daraus herzuleitenden Hochwasserschutz in Erinnerung ruft. Er demonstriert nochmals die Strömungsvektoren bei einem hundertjährigen Hochwasser aus dem entsprechenden Computer-Innenstadtmodell und erörtert die Sachlage und Bedenken des Kreises Höxter zum geplanten Brückenbauwerk.

 

Ratsherr Tobisch merkt an, das Starkregenereignis vom vergangenen Freitag habe trotzdem noch teilweise Überschwemmungen nach sich gezogen.

 

Herrn Otte-Witte erörtert, der angesprochene Hochwasserschutz beziehe sich auf einen längeren Zeitraum, in dem sich Wasser ansammle, nicht aber auf Starkregenereignisse.

 

Herr Kroos referiert gleichfalls zum Sachverhalt. Nach DIN 19661 für Brückenbauten sowie einschlägigen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - sei 0,95m mehr Brückenhöhe, im Gegensatz zum jetzigen Brückenbauwerk, zwingend erforderlich. Dieser Höhenwert entspricht dem 100jährigem Hochwasserwert. Darüber hinaus ist ein Freibord (Höhe zwischen 100jährigem Pegel und Unterkante Brückenbauwerk) von 50cm Höhe zusätzlich einzuhalten, um ein Durchfluss von Treibgut zu gewährleisten. Diese Forderung werde vom Kreis Höxter bereits vernachlässigt, um den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke zu ermöglichen. Nach WHG sei die Brücke in der angedachten Form unzulässig. Der Wasserabfluss müsse ungehindert gewährleistet werden, um eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Ansonsten verteile sich das angestaute Hochwasser in die Bereiche, aus denen man es heraushalten wolle.

 

Ratsherr Multhaupt wundert sich, wieso der Sachverhalt nicht bei der ersten Beratung des Punktes Ende 2010 bekannt gewesen sei.

 

Ratsherr Wulff hinterfragt die dargestellte Eindeutigkeit der Sachlage, da das Büro IWUD mit Herrn Otte-Witte offensichtlich eine andere Auffassung zur Ausführung der Brücke im Rahmen des Hochwasserschutzes vertreten habe.

 

Herr Kroos wirft ein, das Brückenbauwerk entspreche hochwassertechnisch nicht dem heutigen Stand der Technik.

 

Die Ratsmitglieder Muhr, Hogrebe-Oehlschläger, Rottländer und Tobisch schlagen die Absetzung des TOPes zwecks Diskussion mit den Experten im Vorfeld und erneuter Beratung in den Ausschüssen vor und stellen einen entsprechenden Antrag. Zudem, so Ratsherr Muhr, könne es Probleme mit dem dortigen Verkehrsfluss geben, wenn die Brücke nicht auch Fahrzeugen dienen könne.

 

StBOAR Groppe erklärt die alternative Fußgängerbrücke, da eine befahrbare Brücke wie gehört nicht möglich sei.

 

Ratsherr Multhaupt stellt die Lösung wie vorgelegt gänzlich in Frage und schließt sich dem genannten Antrag an.

 

Ratsherr Hartmann sieht einen Widerspruch in den unterschiedlichen Belangen Verkehrsfluss und Hochwasserschutz, dessen Auflösung durch Umsetzung der Maßnahme in der vorgeschlagenen Form dem Bürger schwer zu vermitteln sei.

 

Ratsherr Wulff fragt nach Alternativlösungen.

 

Herrn Otte-Witte erklärt, eine Vertiefung oder Verbreiterung des Flusslaufes komme nicht in Betracht.

 

Bgm. Temme schließt sich der Meinung des Ratsherrn Hartmann an. Flickschusterei sei hier fehl am Platz, es gehe darum den Bürgern zu helfen, bei Hochwasserlagen kein Wasser im Haus zu haben; insofern hätte er sich eine Alternativlösung seitens des Kreises Höxter gewünscht.

 

Ratsherr Lohre sieht dies genauso.

 

Herr Kroos schließt ab, man habe gründlich überlegt, eine Alternative gebe es definitiv nicht.

 

Ratsherr Multhaupt betont, eine Einwohnerversammlung bringe zum jetzigen Zeitpunkt nichts.

 

Herrn Otte-Witte ergänzt, auch der Ist-Zustand der Brücke stehe dem zukünftigen Hochwasserschutz entgegen.

 

Die Ratsherren Lohre und Hartmann möchten zusätzlich zum o.g. Antrag das Gesamtkonzept zum Hochwasserschutz beraten wissen, um die Brücke aus diesem Zusammenhang heraus betrachten zu können.

 

Verw.-Ang. Münstermann weist darauf hin, dieses Konzept sei bereits vorgestellt worden.

 

Der o.g. Antrag wird abschließend einstimmig angenommen.