Beschluss:

 

1.           Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Weiterentwicklung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH (GfW) auf der Basis des beigefügten Änderungsentwurfs des Gesellschaftsvertrags zu.

 

2.           Das vom Rat der Stadt Brakel bestellte Mitglied der Gesellschafterversammlung der GfW wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der GfW der vom Rat der Stadt Brakel beschlossenen neuen Fassung des Gesellschaftsvertrages der GfW zuzustimmen.

 

3.           Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der GfW ist der Aufsichtsbehörde gem. § 115 Abs. 1 a) GO NRW anzuzeigen.


Nach einer kurzen Sachverhaltsdarstellung durch Herrn Bürgermeister Temme fasst der Rat der Stadt Brakel folgenden einstimmigen Beschluss: