Beschluss:

 

 

1.           Der Rat der Stadt Brakel stimmt einstimmig der Weiterentwicklung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH (GfW) auf der Basis des beigefügten Änderungsentwurfs des Gesellschaftsvertrags zu.

 

2.           Das vom Rat der Stadt Brakel bestellte Mitglied der Gesellschafterversammlung der GfW wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der GfW der vom Rat der Stadt Brakel beschlossenen neuen Fassung des Gesellschaftsvertrages der GfW zuzustimmen.

 

3.           Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der GfW ist der Aufsichtsbehörde gem. § 115 Abs. 1 a) GO NRW anzuzeigen.


StOVR Frischemeier trägt anhand eines Vortrages die Änderungen zur GfW vor. Zum einen ergibt sicher eine Erweiterung der Geschäftsfelder zu den Themen „Bildung und Qualifikation“ sowie „Regional- und Standortmarketing“. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages sei ebenso notwendig, um die finanziellen und organisatorischen Rahmendaten anpassen zu können.

StOVR Frischemeier hebt hervor, dass in dem Vertrag eine Budgetregelung festgelegt worden sei, die GfW verfüge nun über einen Etat, Verluste werden nicht mehr durch den Kreis Höxter ausgeglichen. 

 

Bürgermeister Temme macht darauf aufmerksam dass der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ausreichend politisch diskutiert wurde. Ratsherr Wintermeyer ergänzt, dass alle Fraktionen des Kreistages dem Vertragsentwurf zugestimmt hätten.

 

Ratsherr Schulte schlägt vor, dass im Rat jährlich ein- bis zweimal über die Arbeit der GfW berichtet werde.