Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und einer weiterhin gegebenen Maßnahmenförderung durch das Land NRW soll der Umsetzungsfahrplan als Richtschnur für fachlich erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands von Oberflächengewässern im Gebiet der Stadt Brakel Beachtung finden.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Münstermann das Wort, der gemäß Vorlage einleitet. Die Gesamtlänge der Maßnahmen liege bei über 50 km.

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Wycisk das Wort, der das Gewässerentwicklungsprojekt ausführlich vorstellt und auch auf einschlägige Internetseiten verweist. Es gehe im Wesentlichen um die Renaturierung von Gewässern. Gesetzesgrundlage sei die Wasserrahmenrichtlinie - WRRL, Teilbereich Fließgewässer. Das Vorgehen in NRW gehe von der sog. Strahlwirkung aus, die bedeutet, dass Teilbereiche in ihrer Funktion wiederhergestellt werden, von denen die Renaturierung ausstrahlt/ wirkt (soz. Überschussproduktion), sodass Ortsbereiche kompensiert werden müssten (Annahme).

 

Er benennt den Maßnahmenumfang für Brakel und gibt Beispiele für Durchgängigkeit, Gewässerbausteine, Anpflanzungen im Uferbereich, Gewässerstrukturierung und Verminderung von Bodeneintrag.

 

Der Kostenrahmen aus einer Grobschätzung liege für die Stadt Brakel bis 2027 bei 2,3 Mio €.

 

Ratsherr Wulff erfragt, wie eine Verträglichkeit mit der Landwirtschaft erreicht werden könnte und wie es mit dem erforderlichen Hochwasserschutz stehe.

 

Herr Wycisk erwidert, der Gewässerschutz fuße gegenüber der Landwirtschaft auf Freiwilligkeit und müsse mit den Landwirten verhandelt werden. Viele Fragen, vor allem des Personaleinsatzes, seien noch ungeklärt. Auch die Gewässerunterhaltung sei ein wichtiger Baustein.

 

Bgm. Temme begrüßt das Programm. Die momentane Förderung von 80% sehe er allerdings zukünftig als fraglich an.

 

Ratsherr Steinhage spricht den zunehmend unökologischen Zustand beispielsweise der Nethe an.

 

Herr Wycisk wiederholt, viele sehr komplexe Probleme und Fragen seien noch ungeklärt. Man müsse die Maßnahmen angehen und beobachten, wie sich der Zustand entwickeln werde.

 

Ratsherr Hartmann erwartet die hauptsächliche Koordination beim Kreis Höxter, um ein gegenseitiges Zuwiderlaufen von Maßnahmen zu verhindern.

 

Herr Wycisk erklärt auf Nachfrage, bei Nichtumsetzung der WRRL seien Sanktionen seitens der EU nicht absehbar. Die Förderung beziehe nahezu alle Maßnahmen ein. Schwierig sei es, zusätzliche Flächen für den Gewässerschutz von der Landwirtschaft zu gewinnen.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger sieht einen starken Einfluss der Landwirtschaft auf die unmittelbar angrenzenden Gewässer.

 

Herr Wycisk bestätigt, es lägen viele Konfliktfelder vor, die es in Einklang zu bringen gelte.