Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss (abgeändert):

 

Die „Verkehrliche Untersuchung des historischen Stadtkerns Brakels“ als Vorgabe des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) für die Kernstadt Brakel wird als ausdifferenzierte planerische Grundlage - auch für zukünftige Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm - mehrheitlich beschlossen.

 

Dabei werden die fortlaufenden Protokollpunkte 1), 2), 4) und 5) aus der 4. Sitzung des begleitenden Arbeitskreises bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

 

Zum fortlaufenden Protokollpunkt 3) (Königstraße) aus der 4. Sitzung des begleitenden Arbeitskreises wird bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich Folgendes beschlossen:

 

-         eine entsprechende Vorgabe - optionale Öffnung der Königstraße als Einbahnstraße - für den Ideenwettbewerb „Oberflächengestaltung der Innenstadt im Historischen Stadtkern Brakel";

 

-         eine temporäre Öffnung im Rahmen eines Verkehrsversuchs unter den Maßgaben: Einbahnstraßenregelung stadtauswärts, Schritttempo, Barrierefreiheit/ Abgrenzung Fahrverkehr-Fußgänger durch entsprechende Linie;

 

-         die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung dieser Punkte Rahmenbedingungen für einen Verkehrsversuch - möglichst zur nächsten Bauausschusssitzung ggf. unter Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden - vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn von Lübke das Wort, der den Schlussbericht ausführlich vorstellt und dabei die gutachterlichen Empfehlungen denen des Arbeitskreises gegenüberstellt.

 

Ratsherr Kruse befürwortet für seine Fraktion einzelne Abstimmungen zu den kritischen Punkten und stellt einen dahingehenden Antrag. Zum Beispiel fordere seine Fraktion für die Rosenstraße ein Hochbord und keine Tempo 30-Beschränkung. Die Königstraße solle so bestehen bleiben, um das städtebauliche Ensemble nicht zu zerreißen. Die Ostheimer Straße könne man sich als Fußgängerzone vorstellen.

 

Die Ratsherren Tobisch und Wulff möchten keine Einzelabstimmungen.

 

Ratsherr Hartmann und Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger fügen hinzu, es solle nur der einzig offene Punkt der Königstraße diskutiert werden.

 

Der Antrag auf Einzelabstimmungen zu den fortlaufenden Protokollpunkten 1), 2), 4) und 5) aus der 4. Sitzung des begleitenden Arbeitskreises wird bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Ratsherr Oeynhausen rät, es solle für den Ideenwettbewerb eine dahingehende Empfehlung geben, dass die Königstraße optional als Einbahnstraße geöffnet werde; eine Bewertung dazu müsse noch ausgestaltet werden. Daher beantragt er zum fortlaufenden Protokollpunkt 3) (Königstraße) für seine Fraktion, eine entsprechende Vorgabe - optionale Öffnung der Königstraße als Einbahnstraße - für den anstehenden Ideenwettbewerb zu beschließen.

 

Dieser Antrag wird bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

 

Zum gleichen Protokollpunkt beantragt Ratsherr Wulff für seine Fraktion eine temporäre Öffnung im Rahmen eines Verkehrsversuchs unter den Maßgaben: Einbahnstraßenregelung stadtauswärts, Schritttempo, Barrierefreiheit/ Abgrenzung Fahrverkehr-Fußgänger durch entsprechende Linie. Dieser Antrag wird ergänzt durch die Ausführungen des Ratsherrn Hartmann, der beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung dieser Punkte Rahmenbedingungen für einen Verkehrsversuch - möglichst zur nächsten Bauausschusssitzung ggf. unter Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden - vorzulegen.

 

Dieser Antrag wird bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

 

Die beiden letzten Anträge kommen - wie unten angeführt - im Beschluss zum Tragen.

 

Ratsherr Tobisch befürwortet eine temporäre Öffnung im Rahmen eines Verkehrsversuchs. Hiernach möchte er eine Bürgerbefragung vornehmen lassen.

 

Auch Ratsherr Hartmann befürwortet eine solche Öffnung und könne sich eine Bürgerbefragung ebenfalls vorstellen.

 

Ratsherr Rottländer äußert sich gleichlautend; zu hinterfragen seien die Modalitäten eines entsprechenden Verkehrsversuchs.

 

Bgm. Temme schlägt vor, diesen auf die Geschäftszeiten zu beziehen.

 

Herr von Lübke und StBOAR Groppe schlagen vor, dementsprechende Kriterien aufzustellen.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger ist gegen die Öffnung der Königstraße, da sie keine Vorteile für die Geschäftswelt darin sehe; eher werde dadurch die jetzige Lebensqualität herabgesetzt.

 

Ratsherr Kruse bezweifelt abermals die Vorteile einer Verkehrsöffnung.

 

StBOAR Groppe fügt auf Anfrage nach dem weiteren Vorgehen hinsichtlich eines Verkehrsversuchs hinzu, es müsse zunächst ein Termin mit der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Höxter erfolgen, Näheres könne dann zum nächsten Bauausschuss benannt werden.