Bürgermeister Temme erteilt das Wort an Ratsherrn Heilemann als Antragssteller. Dieser erläutert, dass er aus der Bevölkerung zum Thema Katzenkastrationspflicht angesprochen worden sei aufgrund der stark ansteigenden Katzenpopulation. Er schlägt vor, den Sachvortrag der hierzu eingeladenen Tierschützer anzuhören und den Punkt dann zur Meinungsbildung innerhalb der Fraktionen abzugeben.

 

Zunächst erteilt Bürgermeister Temme das Wort Frau Angelika Ledermann-Wartberg, die sich als heimische Tierschützerin für die Katzenkastration in Brakel einsetzt. Sie berichtet über das Engagement der Brakeler Tierschützer, die kranke Katzen ausfindig machen, diese einfangen, versorgen und tierärztlich behandeln und kastrieren lassen. Sie verdeutlicht, dass die Kosten von 90,00 € bis 150,00 € für einen Kater bzw. 50,00 € bis 70,00 € für eine Katze, auf Dauer nicht mehr von den Tierschützen getragen werden könnten. Sie plädiert für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen, damit der Halter auch rechtlich in die Pflicht genommen werden könne.

 

Sodann berichtet Herr John Pyka von der „action tier“ über die Einführung der Katzenkastrationspflicht in Paderborn. Hier habe der Verein maßgeblich zur Einführung der Kastrationspflicht beigetragen. Er teilt mit, dass in Paderborn seit Einführung im Jahr 2008 die Katzenkastration um 15% gestiegen sei. Herr Pyka macht darauf aufmerksam, dass der Städte- und Gemeindebund zwar rechtliche Bedenken sehe, aber dennoch in 76 Städten und Gemeinde diese Pflicht eingeführt worden sei.

 

Bürgermeister Temme dankt den Referenten für die Informationen. Ratsherr M. Hartmann erkundigt sich bei eventueller Einführung einer Kastrationspflicht hinsichtlich der Kosten für die Stadt. Hierzu erklärt Herr Pyka, dass die Kastrationskosten für herrenlose Katzen weiterhin der Tierschutzverein tragen werde. Die Kastration privater Katzen müsse der Halter tragen, die Zuordnung würde über einen Chip oder einer Tätowierung erfolgen.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger appelliert für eine Einführung der Kastrationspflicht, auch im Hinblick darauf, dass für die Stadt keine Mehrkosten entstehen würden.

Ratsherr Aßmann äußert seine Bedenken hinsichtlich einer Ordnungsbehördlichen Verordnung, diese müsste nach ihrer Einführung dann auch kontrolliert werden. Auf seinen Vorschlag, über die örtliche Presse das Bewusststein der Katzenhalter zu stärken, erklärt Bürgermeister Temme, dass dies bereits mehrfach erfolgt sei.

 

Hinsichtlich der Kontrollen erklärt Frau Ledermann-Wartberg, dass die Tierschützer hier weiterhin aktiv sein werden. Bei einer Pflicht hätten sie jedoch eine Handhabe gegenüber den Katzenhaltern.

 

StOAR Riepe weist auf juristische Bedenken hin. So würde es für eine Begründung zur Einführung einer Pflicht an Belegen fehlen. Eine bloße Gefahrenvermutung bilde keine Grundlage für eine ordnungsbehördliche Verordnung. Außerdem sehe er hier die Pflicht beim Land, eine Katzenkastrationspflicht einzuführen.

 

Im Hinblick auf ein eventuelles Normenkontrollverfahren habe man zudem letztendlich dann auch Rechtssicherheit, äußert sich Ratsherr Heilemann. Er schlägt vor, dass das Thema in den jeweiligen Fraktionen besprochen werden soll um dann im Rat neu darüber zu beraten.

 

Dieser Vorschlag wird vom Rat zustimmend angenommen.