Sitzung: 30.01.2012 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: 351/2009-2014
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel zu beschließen,
- den von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu übernehmen.
- die geprüfte Eröffnungsbilanz gemäß § 96 GO NRW festzustellen und dem Bürgermeister insoweit Entlastung zu erteilen.
- Das Protokoll der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.01.2012 und der Prüfungsbericht der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, stellen den Prüfungsbericht gemäß § 92 Abs. 5 Satz 3 GO NRW dar.
Herr Schallenberg beginnt seinen Vortrag zur Prüfung der
Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel zum 01.01.2009. Zu Beginn stellt er die
verschiedenen Komponenten zur Erstellung der Bilanz vor. Hierbei geht er
insbesondere auf die Inventur, das Inventar, die Übersicht über die örtlich
festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht
ein. Anschließend stellt er Inhalt und Ziele der örtlichen Prüfung vor. Wichtig
sei, dass durch die Bilanz ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde vermittelt wird.
Nach dieser kurzen
Einleitung geht Herr Schallenberg
auf die einzelnen Komponenten (Aktiva/Passiva) der Bilanz ein. Anlehnend an
diesen groben Überblick geht er nun auf die einzelnen Bilanzpositionen des
Anlagevermögens, Umlaufvermögens (Aktiva) sowie des Eigenkapitals, der
Sonderposten, Rückstellungen und der Verbindlichkeiten (Passiva) ein und stellt
die Ermittlung der Wertansätze dar.
Abschließend werden die
Kennzahlen dargestellt, anhand derer die zum Eröffnungsbilanzstichtag
vorliegende Situation der Stadt Brakel abgelesen werden kann. Zum 01.01.2009
wird besonders die immens hohe Eigenkapitalquote der Stadt Brakel
hervorgehoben, welche weit über dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen
angesiedelt ist. In anderen Bereichen (Anlagenintensität etc.) befinden sich
die Kennzahlen der Stadt Brakel weitestgehend im Durchschnitt.´
Der Power-Point-Vortrag
des Herrn Schallenberg ist der
Niederschrift als Anlage 1
beigefügt.
Ratsherr Schulte hinterfragt, ob durch die
Mehrbelastung durch die Abschreibungen und Pensionsrückstellungen eine
Steuererhöhung zwingend notwendig ist. Herr Schallenberg verweist auf das Novellierungsverfahren zum
Gemeindefinanzierungsgesetz, welches noch nicht abgeschlossen ist und zu
weiteren Erleichterungen führen könnte.
Bürgermeister Temme verweist darauf, dass die
Ausgleichsrücklage jedes Jahr gemindert wird und somit das
Haushaltssicherungskonzept droht. Zusätzlich sei die Stadt Brakel die einzige
im Kreis Höxter, die die Hebesätze bisher nicht angehoben hat und hinterfragt,
ob man sich diesen „Luxus“ in Zukunft noch leisten könne. Kämmerer Dieter Güthoff fügt hierzu an, dass urch das
NKF neu zu erbringende Aufwand (Abschreibungen und Pensionsrückstellungen) den
Haushalt mit ca. 1 Mio. € belaste.
Ratsherr Rottländer stellt die Frage nach der
allgemeinen Intention, die hinter dem NKF stehe. Herr Schallenberg hebt hierbei die durch die Abschreibungen und
Rückstellungen erzielte Generationengerechtigkeit hervor. Bürgermeister Temme fügt an, dass durch die neue
Darstellungsform eine größere Transparenz gegeben sein sollte, welche im
Vergleich zur Kameralistik jedoch nur bedingt erreicht wurde.
Ebenso wird die Verwaltung
sowie der Wirtschaftsprüfer Herr Schallenberg auf die Fristen für die
Jahresabschlüsse des städtischen Haushalts angesprochen. Die Mitglieder wollen
in Erfahrung bringen, wann mit diesen zu rechnen sei. Herr Schallenberg gibt das Ziel aus, das Prozedere bis Ende 2012
abzuschließen. Es wird vorgeschlagen, die Fa. INTECON in den Prüfungsprozess
der Jahresabschlüsse einzubeziehen, so wie es auch schon bei der Prüfung der
Eröffnungsbilanz praktiziert wurde. Dieser Vorschlag trifft auf breite
Zustimmung und soll in der nächsten Sitzung des Rates zur Abstimmung gebracht
werden.
Abschließend wird der
Beschlussvorschlag dahingehend erweitert, dass das Protokoll dieser Sitzung und
der Prüfungsbericht der INTECON GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Bad Oeynhausen, den Prüfungsbericht gemäß § 92 Abs. 5 Satz 3 GO
NRW darstelle.