Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel zu beschließen,

 

  1. den von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu übernehmen.

 

  1. die geprüfte Eröffnungsbilanz gemäß § 96 GO NRW festzustellen und dem Bürgermeister insoweit Entlastung zu erteilen.

 

  1. Das Protokoll der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.01.2012 und der Prüfungsbericht der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, stellen den Prüfungsbericht gemäß § 92 Abs. 5 Satz 3 GO NRW dar.

Herr Schallenberg beginnt seinen Vortrag zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel zum 01.01.2009. Zu Beginn stellt er die verschiedenen Komponenten zur Erstellung der Bilanz vor. Hierbei geht er insbesondere auf die Inventur, das Inventar, die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht ein. Anschließend stellt er Inhalt und Ziele der örtlichen Prüfung vor. Wichtig sei, dass durch die Bilanz ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde vermittelt wird.

 

Nach dieser kurzen Einleitung geht Herr Schallenberg auf die einzelnen Komponenten (Aktiva/Passiva) der Bilanz ein. Anlehnend an diesen groben Überblick geht er nun auf die einzelnen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, Umlaufvermögens (Aktiva) sowie des Eigenkapitals, der Sonderposten, Rückstellungen und der Verbindlichkeiten (Passiva) ein und stellt die Ermittlung der Wertansätze dar.

 

Abschließend werden die Kennzahlen dargestellt, anhand derer die zum Eröffnungsbilanzstichtag vorliegende Situation der Stadt Brakel abgelesen werden kann. Zum 01.01.2009 wird besonders die immens hohe Eigenkapitalquote der Stadt Brakel hervorgehoben, welche weit über dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen angesiedelt ist. In anderen Bereichen (Anlagenintensität etc.) befinden sich die Kennzahlen der Stadt Brakel weitestgehend im Durchschnitt.´

 

Der Power-Point-Vortrag des Herrn Schallenberg ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Ratsherr Schulte hinterfragt, ob durch die Mehrbelastung durch die Abschreibungen und Pensionsrückstellungen eine Steuererhöhung zwingend notwendig ist. Herr Schallenberg verweist auf das Novellierungsverfahren zum Gemeindefinanzierungsgesetz, welches noch nicht abgeschlossen ist und zu weiteren Erleichterungen führen könnte.

Bürgermeister Temme verweist darauf, dass die Ausgleichsrücklage jedes Jahr gemindert wird und somit das Haushaltssicherungskonzept droht. Zusätzlich sei die Stadt Brakel die einzige im Kreis Höxter, die die Hebesätze bisher nicht angehoben hat und hinterfragt, ob man sich diesen „Luxus“ in Zukunft noch leisten könne. Kämmerer Dieter Güthoff fügt hierzu an, dass urch das NKF neu zu erbringende Aufwand (Abschreibungen und Pensionsrückstellungen) den Haushalt mit ca. 1 Mio. € belaste.

 

Ratsherr Rottländer stellt die Frage nach der allgemeinen Intention, die hinter dem NKF stehe. Herr Schallenberg hebt hierbei die durch die Abschreibungen und Rückstellungen erzielte Generationengerechtigkeit hervor. Bürgermeister Temme fügt an, dass durch die neue Darstellungsform eine größere Transparenz gegeben sein sollte, welche im Vergleich zur Kameralistik jedoch nur bedingt erreicht wurde.

 

Ebenso wird die Verwaltung sowie der Wirtschaftsprüfer Herr Schallenberg auf die Fristen für die Jahresabschlüsse des städtischen Haushalts angesprochen. Die Mitglieder wollen in Erfahrung bringen, wann mit diesen zu rechnen sei. Herr Schallenberg gibt das Ziel aus, das Prozedere bis Ende 2012 abzuschließen. Es wird vorgeschlagen, die Fa. INTECON in den Prüfungsprozess der Jahresabschlüsse einzubeziehen, so wie es auch schon bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz praktiziert wurde. Dieser Vorschlag trifft auf breite Zustimmung und soll in der nächsten Sitzung des Rates zur Abstimmung gebracht werden.

 

Abschließend wird der Beschlussvorschlag dahingehend erweitert, dass das Protokoll dieser Sitzung und der Prüfungsbericht der INTECON GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, den Prüfungsbericht gemäß § 92 Abs. 5 Satz 3 GO NRW darstelle.