Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig, die Straßenreinigungsgebühren sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt festzulegen:

 

Für den Sommerdienst:

a) Innerörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 3                  = 0,0548 EURO

                                                                        (alt)  = (0,0405070 €)

 

b) Überörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 4                   = 0,0493 EURO

                                                                        (alt)  = (0,0360890 €)

 

c) für die Fußgängerzone sowie die verkehrsberuhigten     = 0,0658 EURO

   vorgelagerten Bereiche, Kategorie 5                    (alt)  = (0,0481190 €)

   Ecke Bahnhofstr./Hanekamp/Warburger Straße

   Ostheimer Straße bis in die Einmündung Wolfskuhle

   Am Thy zwischen Rosenstraße und Haus Schünemann.

 

Für den Winterdienst:

a) Vorrangsstraßen, Kategorie 1                                    = 0,0244 EURO

    (ÖPNV-Verkehr, Durchgangsstraßen, Straßen mit

    Gefällestrecken entspr. dem Streuplan)              (alt)  = 0,0203552 €

 

b) Nachrangsstraßen, Kategorie 2                                  = 0,0163 EURO

    (verbleibende öffentliche Straßen entsprechend

    dem Streuplan)                                               (alt)  = 0,0135701 €

 


Herr Düsenberg führt in das Thema ein und erläutert die Beweggründe der Gebührenanpassung. Auf Nachfrage von Ratsherrn R. Hartmann teilt Herr Düsenberg mit, dass die städt. Kehrmaschine rd. 30 Std. in der Woche im Einsatz ist und zu einem Anteil in der Gebührenkalkulation enthalten ist.