Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die ‚Straßenreinigungsgebühren sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt festzulegen:
Für den Sommerdienst:
a) Innerörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 3 = 0,0548 EURO
(alt) = (0,0405070 €)
b) Überörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 4 = 0,0493 EURO
(alt) = (0,0360890 €)
c) für die Fußgängerzone sowie die verkehrsberuhigten = 0,0658 EURO
vorgelagerten Bereiche, Kategorie 5 (alt) = (0,0481190 €)
Ecke Bahnhofstr./Hanekamp/Warburger Straße
Ostheimer Straße bis in die Einmündung Wolfskuhle
Am Thy zwischen Rosenstraße und Haus Schünemann.
Für den Winterdienst:
a) Vorrangsstraßen, Kategorie 1 = 0,0244 EURO
(ÖPNV-Verkehr, Durchgangsstraßen, Straßen mit
Gefällestrecken entspr. dem Streuplan) (alt) = 0,0203552 €
b) Nachrangsstraßen, Kategorie 2 = 0,0163 EURO
(verbleibende öffentliche Straßen entsprechend
dem Streuplan) (alt) = 0,0135701 €
StBOAR Groppe erläutert, dass der Betriebsausschuss sich in seiner Sitzung zuvor mit der Satzung befasst und diese einstimmig beschlossen habe. Die Änderungssatzung ist als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.