Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die ‚Straßenreinigungsgebühren sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt festzulegen:

 

Für den Sommerdienst:

a) Innerörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 3                  = 0,0548 EURO

                                                                        (alt)  = (0,0405070 €)

 

b) Überörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 4                   = 0,0493 EURO

                                                                        (alt)  = (0,0360890 €)

 

c) für die Fußgängerzone sowie die verkehrsberuhigten     = 0,0658 EURO

   vorgelagerten Bereiche, Kategorie 5                    (alt)  = (0,0481190 €)

   Ecke Bahnhofstr./Hanekamp/Warburger Straße

   Ostheimer Straße bis in die Einmündung Wolfskuhle

   Am Thy zwischen Rosenstraße und Haus Schünemann.

 

Für den Winterdienst:

a) Vorrangsstraßen, Kategorie 1                                    = 0,0244 EURO

    (ÖPNV-Verkehr, Durchgangsstraßen, Straßen mit

    Gefällestrecken entspr. dem Streuplan)              (alt)  = 0,0203552 €

 

b) Nachrangsstraßen, Kategorie 2                                  = 0,0163 EURO

    (verbleibende öffentliche Straßen entsprechend

    dem Streuplan)                                               (alt)  = 0,0135701 €

 

 


StBOAR Groppe erläutert, dass der Betriebsausschuss sich in seiner Sitzung zuvor mit der Satzung befasst und diese einstimmig beschlossen habe. Die Änderungssatzung ist als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.