Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, die vorgeschlagene Änderung der II. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 16.02.2004 wie folgt abzuändern bzw. zu erweitern:

 

Die Hauptwege auf den Friedhöfen der Ortschaften sind im Winter von Eis und Schnee zu räumen. Die Festlegung der Hauptwege auf den Friedhöfen der Ortschaften wird die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bezirksausschussvorsitzenden bis zur Ratssitzung am 08.12.2011 erarbeiten. Der Rat wird dann über die Satzungsänderung beschließen.


StAI Gehle trägt die geplante Satzungsänderung vor. So sei hinsichtlich des Winterdienstes auf dem Friedhof der Kernstadt geplant, die in der Vorlage gekennzeichneten Haupteingänge und Hauptwege als auch die Zugänge der Friedhofskapelle von Schnee und Eis zu befreien. Auf den Friedhöfen der Ortschaften sollen lediglich die Zugänge zu den Friedhofskapellen geräumt werden. Nebenwege und Grabpfade seien nicht mit eingeschlossen, Ausnahmen bilden Bestattungen.

 

Ratsherr Wintermeyer erklärt, der Satzungsänderung so nicht zustimmen zu wollen. Er betont, dass auf den Friedhöfen der Ortschaften die gleiche Regelung wie in der Kernstadt getroffen werden solle.

Dieser Meinung schließen sich Ratsfrau Dauber und Ratsherr Heilemann an.

 

Ratsherr Heilemann stellt den Antrag, zur Festlegung der Hauptwege auf den Ortsfriedhöfen, dies an die Bezirksausschüsse zu verweisen. Aufgrund des bevorstehenden Winters schlägt Ratsherr Krömeke vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bezirksausschussvorsitzenden die Hauptwege auf den Ortsfriedhöfen festlege und bis zu Ratssitzung am 08.12.2011 vorstellt. Mit diesem Vorschlag sieht sich auch Ratsherr Heilemann einverstanden.

 

Bürgermeister Temme hält abschließend fest, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksausschussvorsitzenden festlegt, welche Hauptwege auf den Friedhöfen der Ortschaften von Schnee und Eis zu befreien sind. Ratsherr Heilemann stellt noch einmal klar, dass Hauptwege freizuhalten sind.