Herr Rehrmann verdeutlicht anhand von Schaubildern (Anlage 1) die rechtliche Situation und erläutert anhand des als Tischvorlage zur Verfügung gestellten Fahrplanes (in Anlage 1 enthalten) die fristgerechte Vorlage der Dichtheits-Prüfprotokolle mit der Einteilung der Kanalnetzbereiche für die Jahre von 2012 bis 2023.

Gleichzeitig wird mit diesen Schaubildern der Bearbeitungsstand im Ortsteil Bökendorf dargestellt.

Herr Rehrmann weist auch auf die ausführlichen, unter www.brakel.de/abwasserwerk eingestellten Unterlagen hin.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Beineke teilt Herr Rehrmann mit, dass für die vorgezogenen Dichtheitsprüfungen im Bereich „Heinefelder Weg 61-115, westlicher Teil“ und „Wasserschutzgebiet Nethetal und Gehrden“ im November 2011 eine Informationsveranstaltung für die BürgerInnen stattfinden soll.

Herr Rehrmann erklärt, dass bei einem Fremdwasseranfall von über 50 % (Spalte FWA, rot dargestellte Zahlen) dieses Gebiet zum Fremdwasserschwerpunktgebiet wird und mit bis zu 30 % gefördert werden kann. Dazu erläutert er, dass im Normalfall nur die Menge Trinkwasser auch wieder als Schmutzwasser im Kanal eingeleitet werden dürfte. Dies ist z.B., wie in der Sitzung des Betriebsausschusses am 24.03.2011 erläutert, im Bereich Heinefelder Weg nicht der Fall – dort werden rd. 2.900 m³ Frischwasser verkauft und rd. 60.400 m³ produziert. Die doppelte Menge Schmutzwasser gegenüber dem Frischwasser ist zulässig. Darüber hinaus gilt ein solches Gebiet als Fremdwasserschwerpunktgebiet.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Menke weist Herr Rehrmann darauf hin, dass die im Fahrplan genannten Straßen nicht abschließend alle betroffenen Straßen sind. Hier sind nur die Straßen mit Messstellen (MST) aufgeführt.

Ratsherr Muhr hält zur Verdeutlichung fest, dass jeder Haushalt in der Stadt Brakel die Dichtheitsprüfung durchführen muss.

Die Nachfrage von Ratsherrn Kruse, ob die Zuschüsse über den gesamten Planungszeitraum bis zum Jahr 2023 gesichert sind und gewährt werden, kann nicht beantwortet werden.

Bürgermeister Temme hält fest, dass mit dieser Planung (2012 – 2023) gegenüber der in der Vergangenheit geltenden Regelung (bis 2015) eine bürgerfreundliche Variante umgesetzt wird. Nun ist der Bürger „mit im Boot“. Sein Kanal wird gleichzeitig mit dem städt. Kanal kontrolliert und durch gemeinsame Ausschreibungen der erforderlichen Arbeiten (Werk und Bürger) können für alle Beteiligten günstige Preise erreicht werden. Dies ist auch die Zielsetzung der Landesregierung gewesen, die zu dieser Änderung der Rechtslage geführt hat.

Die Haltbarkeit der Inliner wird auf Nachfrage von Ratsherrn R. Hartmann von Herrn Rehrmann mit ca. 50 Jahre angegeben.